Teurer Rat

Am Mittwoch, den 24. April 1996, durchsuchten fünf Poli­zistInnen, darunter ein Beamter des Landeskriminalamtes, die Wohnungen von Detlev Beut­ner und Rainer Scheer, Mitarbeiter der deutschen „Total­verweigerer-Initiative Braun­schweig“, wegen Verdachts des Verstoßes gegen das „Rechtsbe­ratungsgesetz“. Beutner und Scheer, selbst Totalverweigerer, verteidigen zur Zeit — mit Zulas­sung durch die entsprechenden Gerichte — zwei andere Total­verweigerer. Bei der Aktion wurden auch die Verteidigerak­ten für die laufenden Verfahren beschlagnahmt.

Nach dem Rechtsberatungs­gesetz, 1935 zur Eliminierung der Juden und Jüdinnen aus der Rechtsberatung eingeführt, ist die „geschäftsmäßige“ Rechts­beratung ohne die generelle Er­laubnis hierzu verboten und kann mit Geldstrafen bis zu DM 10.000,— belegt werden. In einem aktuellen Kommentar zum Rechtsberatungsgesetz wird ausgeführt, daß das Ge­setz, nach Streichung der Passa­gen über Jüdinnen und Juden, nicht mehr als „außerordentlich nationalsozialistisch“ bezeich­net werden könne.

Einem etwaigen Prozeß sieht die Initiative mit Interesse ent­gegen, könnte dort doch umfas­send beleuchtet werden, wie der Staat zuerst diejenigen ver­folgt, die sich dem Zwang zum direkten oder indirekten Kriegsdienst verweigern, um anschließend jene zu kriminali­sieren, die den ersteren rechtli­chen Beistand leisten.

Kontakt:

  • Totalverweigerer-Initiative BS
    c/o Detlev Beutner
    Friedrich-Wilhelm-Str. 46
    D-38100 Braunschweig
    Tel./Fax: ++49/531/44578