{"version":"1.0","type":"rich","provider_name":"Context XXI","provider_url":"http:\/\/contextxxi.org","title":"N\u00fctzliche Verbrecher\n","author_name":"Lutz&nbsp;Holzinger","width":"1200","height":"800","url":"https:\/\/licra.contextxxi.org\/nutzliche-verbrecher.html","html":"\u003Ch4 class='title'\u003E\u003Ca href='https:\/\/licra.contextxxi.org\/nutzliche-verbrecher.html'\u003EN\u00fctzliche Verbrecher\n\u003C\/a\u003E\u003C\/h4\u003E\u003Cblockquote class='spip'\u003EI. Schutz des Kapitals\n\n\u003Cbr \/\u003E\u201eDer Schutz des Kapitals ist Sinn des Staates. Dies wird von Locke mit vielen Beispielen belegt. Und schlie\u00dflich stellt er fest, da\u00df \u00fcberhaupt nicht der Mensch, sondern einzig der Besitz seinem Wesen nach mit dem Staate verbunden ist; jeder hat jederzeit das Recht, einen Staat zu verlassen und einem anderen sich anzuschlie\u00dfen, gesetzt nur, da\u00df aller Besitz zur\u00fcckgelassen wird.\u201c (Christian Graf von Krockow, Soziale Kontrolle und autorit\u00e4re Gewalt, List Verlag&nbsp;\u003Ca href=\"..\/nutzliche-verbrecher.html\" class=' pts_suite'\u003E(...)\u003C\/a\u003E\u003C\/blockquote\u003E\n"}