{"version":"1.0","type":"rich","provider_name":"Context XXI","provider_url":"http:\/\/contextxxi.org","title":"Man kann nur entweder das Recht lieben oder aber die Gesellschaft hassen\n","author_name":"Ilse&nbsp;Bindseil","width":"1200","height":"800","url":"https:\/\/licra.contextxxi.org\/man-kann-nur-entweder-das-recht.html","html":"\u003Ch4 class='title'\u003E\u003Ca href='https:\/\/licra.contextxxi.org\/man-kann-nur-entweder-das-recht.html'\u003EMan kann nur entweder das Recht lieben oder aber die Gesellschaft hassen\n\u003C\/a\u003E\u003C\/h4\u003E\u003Cblockquote class='spip'\u003E1.\n\n\u003Cbr \/\u003EEin Problem, das rechtlich geregelt wird, ist ein rechtliches Problem. In dem Moment, wo es dem Recht anvertraut wird, ist es ein rechtliches Problem. Ein rechtliches Problem kann nur in rechtlicher Hinsicht und in keiner anderen Hinsicht gel\u00f6st werden. Was an ihm gel\u00f6st wird, wenn es rechtlich gel\u00f6st wird, ist ein Problem, das das Recht mit ihm, dem Problem, hat. Oder genauer, es ist ein Problem, das das Recht mit sich selbst hat, ein Einordnungsproblem, ein&nbsp;\u003Ca href=\"..\/man-kann-nur-entweder-das-recht.html\" class=' pts_suite'\u003E(...)\u003C\/a\u003E\u003C\/blockquote\u003E\n"}