{"version":"1.0","type":"rich","provider_name":"Context XXI","provider_url":"http:\/\/contextxxi.org","title":"Die subjektiv moralische Seite des Rechts: Gerechtigkeit\n","author_name":"Alfred&nbsp;Fresin","width":"1200","height":"800","url":"https:\/\/licra.contextxxi.org\/die-subjektiv-moralische-seite-des-16450.html","html":"\u003Ch4 class='title'\u003E\u003Ca href='https:\/\/licra.contextxxi.org\/die-subjektiv-moralische-seite-des-16450.html'\u003EDie subjektiv moralische Seite des Rechts: Gerechtigkeit\n\u003C\/a\u003E\u003C\/h4\u003E\u003Cblockquote class='spip'\u003E\u201eDie Gerechtigkeit\u201c ist eine h\u00e4ufig strapazierte Berufungsinstanz, f\u00fcr die Armen wie die Reichen, die Opfer wie die T\u00e4ter, die Gebildeten wie die Ungebildeten, die Politiker wie die Geistlichen, die Linken wie die Rechten. Dabei berufen sie sich auf ein Recht, das mit dem geltenden Recht (des Staates) nicht zu verwechseln ist: Gemeinsam ist beiden Rechtsstandpunkten, dass diese sich mit den gegens\u00e4tzlichen Interessen der Gesellschaft bzw. der Gesellschaftsmitglieder auseinandersetzen&nbsp;\u003Ca href=\"..\/die-subjektiv-moralische-seite-des-16450.html\" class=' pts_suite'\u003E(...)\u003C\/a\u003E\u003C\/blockquote\u003E\n"}