{"version":"1.0","type":"rich","provider_name":"Context XXI","provider_url":"http:\/\/contextxxi.org","title":"Arbeitslose unter Wohnort-Arrest?\n","author_name":"Maria&nbsp;W\u00f6lflingseder","width":"1200","height":"800","url":"https:\/\/licra.contextxxi.org\/arbeitslose-unter-wohnort-arrest.html","html":"\u003Ch4 class='title'\u003E\u003Ca href='https:\/\/licra.contextxxi.org\/arbeitslose-unter-wohnort-arrest.html'\u003EArbeitslose unter Wohnort-Arrest?\n\u003C\/a\u003E\u003C\/h4\u003E\u003Cblockquote class='spip'\u003EArbeitslose d\u00fcrfen bei Bezug einer Unterst\u00fctzung nicht ins Ausland fahren. Darauf werden sie stets hingewiesen. Wenn sie die Landesgrenzen \u00fcberschreiten wollen, m\u00fcssen sie sich abmelden und f\u00fcr diese Zeit auf das Arbeitslosengeld verzichten. Das hei\u00dft, WienerInnen d\u00fcrfen zwar ins 700 km entfernte Vorarlberg fahren, aber nicht ins 60 km entfernte Bratislava oder SopronAllerdings fragt sich, wie Arbeitslose \u00fcberhaupt innerhalb der Landesgrenzen eine Woche zu Verwandten oder Freunden&nbsp;\u003Ca href=\"..\/arbeitslose-unter-wohnort-arrest.html\" class=' pts_suite'\u003E(...)\u003C\/a\u003E\u003C\/blockquote\u003E\n"}