Martin Stefanov

Kein Spaß mit Ernst

Gustostückerl aus dem Hause Strasser

Der Fall Marcus Omofuma hat die Aufmerk­samkeit vieler Menschen auf den Umgang Österreichs mit ausländischen Staatsange­hörigen gelenkt. Es ging da­bei nicht — wie häufig — um den im Volke unterschwellig weit verbreiteten Rassismus, sondern um die Institutiona­lisierungen desselben: vor al­lem um das Fremden- und das Asylgesetz und den mit ihrem Vollzug beauftragten Behörden. Spätestens seit Antritt der Wenderegierung ist der Umgang mit diesen Personen eines der Lieb­lingsthemen linker oder libe­raler Medien, was wohl ei­nerseits in der Anfang 2000 dem neuen Innenminister Strasser zugewiesenen Rolle als Garant „christlicher Wer­te“ gegenüber dem bezüglich Ausländerinnen vollkommen hemmungslosen Regierungs­partner begründet liegt und andererseits an der leichten Vermittelbarkeit des Themas: die durchaus vorhandene Tragik der Lebensumstände von MigrantInnen ist ohne die genaue Bezugnahme auf die Rechtslage leicht an ein Publikum zu transportieren, das eine gewisse Romantisie­rung des Fremden liebt. Die Rechtsberatungseinrichtun­gen für MigrantInnen müs­sen sich ständig mit den rechtlichen Bestimmungen auseinandersetzen und haben daher eine eigene Sicht auf die Politik der Regierung. Hier die Highlights der let­zen Zeit.

Vorab muss man kurz fest­halten, dass in den Gesetzes­novellen, die unter Minister Strasser erlassen wurden, durchaus auch Verbesserun­gen zu finden sind, wie beispielsweise die Möglichkeit für StudentInnen, sich um ei­ne Beschäftigung zu bewer­ben. Diese sind allerdings meistens entweder so schlecht in das Gesetz integriert oder unter den allgemein nachtei­ligen Voraussetzungen so un­bedeutend, dass daraus kaum ein Vorteil für die Betroffe­nen erwächst. Im Fall der StudentInnen ist nämlich von einer mehr hypothetischen als von einer faktischen Mög­lichkeit auszugehen, da das AMS wohl kaum Plätze an sie vermitteln wird dürfen. Sie scheinen nicht in der Liste be­vorzugt zu vermittelnder Gruppen auf, für die es aber bereits jetzt schwer ist, eine Stelle bewilligt zu bekommen. Böse Zungen behaupten ja, dass es Beamte des Innenmi­nisteriums geschafft haben, die Verbesserungen an ihrem Vorgesetzten vorbei zu schmuggeln — viel genützt hat es nicht.

Eine besonders interes­sante Regelung ist jene, die es ermöglicht, Fremden (so der für ausländische Staats­bürgerInnen im Gesetz ver­wendete Begriff) das Aufenthaltsrecht wieder abzuspre­chen, wenn der bloße Ver­dacht besteht, „dass der Fremde seinen Niederlas­sungswillen aufgegeben hat“; und das nicht bei Menschen, die wenig „aufenthaltsverfes­tigt“ sind, wie Integration von den Behörden genannt wird, sondern bei Menschen mit unbefristeter Niederlas­sungsbewilligung. Das kann etwa bedeuten, dass eine Per­son, die für längere Zeit das Land zwecks Studienaufent­halt oder Ähnlichem verlässt und keine Nachricht von ei­nem Brief der Behörde be­kommt, bei dem unserer Er­fahrung nach auch eine rela­tiv hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass er falsch zuge­stellt wird, danach ohne Aufenthaltsrecht dasteht. Käme sie dann wieder ins Land hin­ein, würde sie als illegal aufhältig ausgewiesen werden; sonst müsste sie einen Antrag auf Erstniederlassungsbewil­ligung stellen und sich den nunmehr geltenden engeren Bestimmungen unterwerfen — vom Ausland aus übrigens, wie alle anderen. Einziger Ausweg ist, sich sein Aufent­haltsrecht befristen zu las­sen — eine eher absurde Vorstellung —, denn rechtliche Handhabe gibt es nicht. Ne­benbei bemerkt ist das Gesetz auch verfassungsrecht­lich höchst bedenklich.

Der migrationspolitisch größte Fehler war aber die Verunmöglichung des Neu­zugangs zum Arbeitsmarkt für beinahe alle MigrantIn­nen. Das Ausländerbeschäf­tigungsgesetz war schon bis­her durch zwei Merkmale charakterisiert: die Höchst­zahlen und das sogenannte Ersatzkraftverfahren. Das er­ste macht die Schamlosigkeit des Populismus vieler Politi­ker deutlich, denn es ist ge­setzlich festgelegt, dass nur ein ganz bestimmter prozen­tueller Anteil der unselbstän­dig beschäftigten Menschen in Österreich eine andere Staatsbürgerschaft besitzen darf; nämlich exakt neun Prozent. Das zweite legt fest, dass freie Stellen nicht an ei­nen ausländischen Menschen vergeben werden dürfen, wenn sich irgendein öster­reichischer oder ein „am Ar­beitsmarkt bereits verfügba­rer Ausländer“ findet, der sie übernehmen kann. Der Neu­zugang zum Arbeitsmarkt war daher schon bisher schwierig, mit dem neuen Ge­setz ist jedoch eine weitere Verschärfung der Lage aus­ländischer Arbeitswilliger ge­schaffen worden, da einerseits Menschen, die sich bisher in Österreich aufhalten aber nicht arbeiten durften und dies nun dauerhaft tun wollen oder müssen, wie etwa An­gehörige von hier arbeitenden MigrantInnen, neu einreisen­den Menschen gleichgestellt sind. Diese können jedoch nur unter den Bedingungen für die berüchtigten Schlüs­selarbeitskräfte ins Land: mindestens 2000 Euro Lohn und eine besondere Bedeu­tung der Beschäftigung. Ab­gesehen davon, dass dadurch eine mittelbare Diskriminie­rung von Frauen hergestellt wird, da auch in höheren Positionen ihr Lohn oft unter dem von Männern liegt, ist ei­nes klar: Menschen für Jobs mit niedrigsten Anforderun­gen, die von ÖsterreicherIn­nen nicht angenommen wer­den und bei denen ein Ar­beitskräftemangel besteht, werden so nicht gefunden. Aber dafür hat das Ministe­rium einen anderen Weg ge­funden: die Saisoniers, die für zwei Mal sechs Monate ins Land dürfen, um es dann wieder für zwei Monate zu verlassen. Selbst nach mehre­ren Jahren ist es für sie nicht möglich, ein dauerhaftes Auf­enthaltsrecht zu erlangen, So­zialleistungen zu beziehen oder die Familie in das „kin­derfreundlichste Land“ nach­zuholen. Die eine Zeit lang auch von Konservativen pro­pagierte Überlegung, Migra­tion doch als „bevölkerungs­politischen und wirtschaftlichen Faktor“ zu sehen, wurde durch die rassistische „Grenzen-dicht-Politik“ und die Aberkennung sämtlicher Rechte ersetzt.

Einige Bemerkungen hier noch zum eben erst veröf­fentlichten Entwurf zur No­velle des Asylgesetzes: Eine der haarsträubendsten Be­stimmungen ist das soge­nannte Neuerungsverbot. Die Befürchtung der Flüchtlings­organisationen war, dass es in Ausnahmefällen nicht mög­lich sein wird, in der zweiten Instanz, also bei einer neuerlichen Überprüfung des Asyl­antrages durch eine Ober­behörde, auf Sachverhalte hinzuweisen, die davor noch nicht genannt worden sind. Nun ist es aber oftmals so, dass aufgrund der psychi­schen Belastung, der ein/e Asylwerber/in vor und wäh­rend seiner Flucht sowie bei der Einvernahme vor der Asylbehörde ausgesetzt ist und der mangelnden Kennt­nis der Verfahrensbestim­mungen, relevante Fakten erst in einem zweiten Durch­gang als solche auch wahrge­nommen werden. Diese den Behörden mitzuteilen, soll durch das Neuerungsverbot von nun an verunmöglicht werden, jedoch nicht erst in der zweiten Instanz sondern auch bei einer wiederholten Einvernahme vor der unte­ren Behörde und nicht nur in Ausnahmefällen sondern in jedem einzelnen! Das bedeu­tet, dass es auf eine einzige Aussage ankommen wird, ob jemand die Behörden von sei­nen Fluchtgründen überzeu­gen kann oder nicht. Somit ist das auf gesetzlichem Weg erreicht, was die Beamten da­vor durch die Umsetzung an sich guter Bestimmungen er­möglicht haben: Die Gewä­hrung des Flüchtlingsstatus wird von der Laune und Ta­gesverfassung aller Beteiligten abhängen und nur unter op­timalen Bedingungen möglich sein und das in der NGO-Szene verbreitete Wort, dass nur denen geglaubt wird, die mit dem Kopf unterm Arm nach Österreich kommen, Realität.

Ich muss mich hier eigentlich korrigieren, wenn ich vorher von migrationspolitischen Fehlern gesprochen habe, denn genau besehen kann von einer Berücksichtigung migrationspolitischer Aspek­te mittlerweile wohl kaum mehr die Rede sein. Was bleibt denn übrig von einem Bündel von Maßnahmen, die darauf hinaus führen, dass Interessen oder Rechte von Migrantinnen systematisch unberücksichtigt bleiben? Es reicht ja nicht einmal, wenn der Oberste Gerichtshof die klare Entscheidung trifft, dass der Staat die Grundver­sorgung von Asylwerbern nicht karitativen Organisa­tionen überlassen darf. Noch weniger darf er sich aussu­chen, wen er betreut — auf­grund einer gleichheitswidri­gen Richtlinie, die den Pro­zentsatz der Untergebrach­ten von 33 auf 19 verringert hat. Die vorläufige Reaktion aus der Herrengasse ist, man werde sich das anschauen. Es ist aber nicht nur so, dass ei­ne ehemals die Grundsätze der Volkspartei verkörpern­de Organisation wie die Ca­ritas gemeinsam mit den an­deren Flüchtlingsorganisa­tionen über die Grenzen ih­rer Kapazitäten hinausgetrie­ben wird, sondern es ist Aus­druck des Abrückens des Parteiobmanns Schüssel von „katholischer Soziallehre“ in Richtung einer straffen Or­ganisation der Einflussberei­che — von der Partei bis zu den Ministerien und den im Umfeld angesiedelten Verei­nen, bei der Strasser der viel­leicht beste Schüler seines Chefs ist. Das beginnt dort, wo eine dem Europarecht entsprechend explizit als un­abhängig konzipierte Behör­de wie der Bundesasylsenat unter direkte (personelle und finanzielle) Kontrolle des Ministeriums gestellt wird. Das setzt sich dort fort, wo Pro­jekten, die von der EU gefordert und gefördert wer­den, wie den sogenannten Clearingstellen, die die Unterbringung und psychologi­sche Versorgung von ohne Bezugspersonen nach Österreich geflohenen Minder­jährigen erstmals sichern sol­len, nur auf ein Jahr oder manchmal auch nur einein­halb Monate eine Finanzie­rung zugesprochen wird und die Bewilligung von den Behörden abhängig ist, deren Arbeitsaufwand durch die rechtliche und psychologi­sche Unterstützung der Ju­gendlichen vervielfacht wird. Seinen ultimativen Ausdruck findet das neokonservative Programm dort, wo den seit Jahren mit Aufgaben wie der Rückkehrberatung und der Schubhaftbetreuung vertrauten Flüchtlingsorganisationen kurzerhand das Geld und die Erlaubnis dafür genommen wird und im Dunstkreis des Ministeriums neue gegründet werden, deren Mitarbeite­rInnen mit dem österreichi­schen Recht nicht vertraut und unerfahren sind, bloß weil von ihnen Widerstand nicht zu erwarten ist. Das war also gemeint mit „Neu Re­gieren“.