F. W. Bernstein (images) • Dorothee Piermont

Die letzten europäischen Kolonien

500 Jahre und kein Ende

»1492 — 1992: Parallelität aus Zufall oder Absicht?«, diese Frage stellte ein Jugendlicher der zu Frankreich gehörigen Karibik-Insel Guadeloupe 1989 in einem Leserbrief an die Zeitung »Lendépandans«. [1] Die Ankunft 1492 von Columbus, den Austausch von Freundlichkeiten, die dann beginnende Kolonisierung und Ausrottung der Urbevölkerung Guadeloupes setzte er in Verbindung zu den Strömen von profit- und exotikhungrigen Europäern, die mit der Vollendung des EU-Binnenmarktes 1992 seiner Ansicht nach in Guadeloupe zu erwarten waren. »Sie haben Gesetz, Macht und Justiz auf ihrer Seite«‚ so schrieb er, und werden deshalb die Insel in europäische Luxusviertel aufteilen. »Die schwindelerregenden Grundstückpreise und damit unweigerlich auch die Baupreise werden viele Guadeloupeaner aus diesen Wohngegenden vertreiben und sie werden sich in elenden Massenvierteln wie Grand-Camp und Raizet zusammengepfercht wiederfinden ... Sollen wir untätig unserem eigenen Untergang zusehen?« Er hielt die Parallelität offenbar nicht für Zufall, sondern sah in der Einbeziehung in den EU-Binnenmarkt eine Art neuen, diesmal europäischen (nicht mehr nationalstaatlichen) Kolonialismus.

Vielen mögen die Befürchtungen dieses Jugendlichen als an den Haaren herbeigezogen erscheinen. Europa noch heute eine Kolonialmacht? Unmöglich, ja geradezu absurd! Und dennoch Realität.

Das »Reich« der EU besteht zwar nicht aus riesigen Ländern oder gar Kontinenten, aber es ist wahrhaft weltumspannend: dank ihrer zahlreichen, weit verstreuten kleinen Gebiete — zumeist Inseln — ist die EU auf oder in der Nähe von allen Kontinenten, in allen Weltmeeren, im Norden wie im Süden vertreten. Und die Beziehungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu diesen sogen. überseeischen Departements, Regionen, Ländern und Hoheitsgebieten, denen während der Jahrzehnte der Entkolonisierung ihre Unabhängigkeit nicht zugestanden wurde, sind weiterhin kolonialer Art.

Zwei Spielarten sind dabei zu unterscheiden:

I. Die überseeischen Länder und Gebiete (ULG)

Ihnen haben die jeweiligen Mitgliedstaaten gewisse, von Fall zu Fall sehr unterschiedliche »Selbstverwaltungsrechte« eingeräumt. Sie sind nicht Teil des Territoriums der EU, sondern weiterhin mit ihr über Art. 131—136 des EWG-Vertrages assoziiert. Nur den dort ausdrücklich aufgeführten Verpflichtungen, z.B. hinsichtlich Handel und Niederlassungsfreiheit, haben sie sich zu unterwerfen. Von den Fonds der EG ist ihnen nur ein einziger, der Entwicklungsfond, zugänglich. Zeitlich parallel zu den aufeinanderfolgenden, fünfjährigen Lomé-Abkommen stellt dieser Fond aufgrund einseitiger Beschlüsse des EG-Rates Finanzmittel bereit. Die ULG werden hierzu nur angehört, sind also an der Beschlußfassung nicht beteiligt. Entspreehend geht das Geld nicht direkt an die ULG sondern an die Metropolen, die es verteilen.

Hier sind zu nennen:

  • Frankreich: Neu-Kaledonien (Kanaky), Französisch-Polynesien, Wallis & Futuna, Mayotte, Saint-Pierre-et-Miquelon, Französische Süd- und Antarktis-Gebiete.
  • Groß-Britannien: Anguilla, Montserrat, Kaiman-, Turks- und Caicos-, Jungferninseln, St. Helena, Sandwich- und Falkland-Inseln, Pitcairn, Britisches Antarktis-Territorium, Britische Territorien im Indischen Ozean. (Die britische Kronkolonie Hongkong gehört, ebenso wie das portugiesische Macao, nicht zu den mit der EG assoziierten ULG).
  • Niederlande: die Insel Aruba sowie die zur Selbstverwaltungseinheit »Niederländische Antillen« zusammengefaßten Inseln Bonaire, Curagao, St. Eustatius, Sint Maarten (die niederländische Hälfte der Insel Saint Martin/Sint Maarten), Saba.
  • Dänemark: Grönland, das ursprünglich als Teil Dänemarks der EG mit beigetreten war, hat seit 1979 den Status eines »Besonderen Gemeinwesens im Königreich Dänemark«. Es hat die EG 1985 aufgrund einer Volksabstimmung wieder verlassen und gehört seitdem zu den ULG.

Zwei französische (Mayotte und Wallis & Futuna) und vier englische (Anguilla, Montserrat, St. Helena und die Turks- & Caicos-Inseln) bilden laut offizieller EUFeststellung als »am wenigsten entwickelten ULG« die traurigen Schlußlichter der Gruppe.

Den ULG ist gemeinsam, daß sie in »besonderen Beziehungen« zu jeweils einem Mitgliedstaat stehen, wie es im EU-Jargon verlogen heißt. Im Klartext bedeutet dies, daß die jeweiligen Metropolen, die sie sozusagen als »Gepäck« bei Gründung der EG bzw. bei ihrem Beitritt mitgebracht haben, zu ihnen abgestuft koloniale Beziehungen unterhalten. Die Varianten reichen von recht weitgehender, innerer Autonomie bis zu fast völliger zentralistischer Integration in die Metropole.

Den einen Pol repräsentieren die niederländischen Antillen und das auf dem Wege zur Unabhängigkeit befindliche Aruba, die seit 1954 bzw. 1986 über ein Autonomie-Statut verfügen und 1997 unabhängig werden sollen. Außer in Fragen der Außenpolitik und der Verteidigung, die sich die Niederlande auch weiterhin vorbehalten, regeln sie ihre Angelegenheiten selbst.

Im Zwischenfeld liegen die britischen ÜLG, deren Bewohner nicht die volle, britische Staatsbürgerschaft, sondern nur eine Staatsbürgerschaft zweiter Klasse haben (außer Gibraltar und Falkland-Inseln), die jedoch ihre Angelegenheiten bis auf Außenbeziehungen, Verteidigung und Außenhandel selbst gestalten. Auch Grönland, dem das dänische Parlament nach eigenem Verständnis einen Teil seiner Souveränität abgetreten hat (z.B. lokale Probleme und Umweltfragen, jedoch nicht Recht, Staatsbürgerschaft, äußere Beziehungen, Verteidigung, Finanzen, Privatrecht), gehört hierher. [2]

Den entgegensetzten Pol bilden die französischen ULG. Ihre Bewohner besitzen die volle französische Staatsbürgerschaft und das zweifelhafte Privileg, sich im Austausch gegen geringe Autonomie und enge Abhängigkeit von Paris aus bis zu 20.000 km Entfernung als verschwindend kleine Minderheit gemeinsam mit 340 Millionen EU-Bürgern an den Wahlen zum EU-Parlament beteiligen zu dürfen. Denn obwohl ihre Gebiete nicht zum Territorium der EU gehören, sind sie als französische Staatsbürger auch Bürger der EU! Wie alle ULG sind auch die Französischen den Direktiven und Verordnungen der EU nicht direkt und automatisch unterworfen. Wie allen ULG erkennt der EWG-Vertrag auch ihnen das Recht zu, »Zölle zu erheben, die den Erfordernissen ihrer Entwicklung und Industrialisierung entsprechen oder der Finanzierung ihres Haushalts dienen.« [3]

Die Wirklichkeit sieht in beiden Punkten anders aus. Damit sich der französisch-europäische Imperialismus auch am anderen Ende der Welt einheitlich und frei entfalten kann, legte Frankreich zum einen die neuesten Elaborate der EG-Gesetzgebung stets den jeweiligen Regionalversammlungen in seinen ULG zur Annahme vor, eine reine Formalität, wie beide Seiten fanden. Obwohl nicht zum EG-Territorium gehörig, sollte auch dort EG-Recht gelten.

Zum anderen wurde ihnen das Recht, Einfuhrzölle auf Waren aus EG-Staaten zu erheben, das ihnen ihr Status als ULG mit der einen Hand gewährt, von der »einen und unteilbaren Republik« Frankreich mit der anderen Hand durch eine nie aufgehobene Verordnung von 1954 vorenthalten. [4] Sie sind daher nicht in der Lage, nach eigener Entscheidung Mittel »für die Erfordernisse ihrer Entwicklung und Industrialisierung« oder zur »Finanzierung ihres Haushaltes« oder auch zum Schutz der lokalen Produktion zu erheben. Gleichzeitig behandelt die EU ihre Produkte als Importe, nach den für Nicht-Mitgliedstaaten geltenden »Ursprungsregeln«. Auf diese Weise vereinigen sich für sie perfekt die Nachteile von Mitgliedschaft und Nicht-Mitgliedschaft und gipfeln darin, weder das eine noch das andere frei gewählt haben zu können, dafür aber Teil eines gut geschmierten Mechanismus ungleicher Wirtschaftsbeziehungen zu sein, der tatsächlich das Ziel der »Herstellung enger Wirtschaftsbeziehungen zwischen (den ULG) und der gesamten Ciemeinschaft« [5] verfolgt, aber zu Lasten der ULG.

II. Die überseeischen Departements (UD) oder Regionen

Sie sind angeblich — die Realität sieht auch hier anders aus — vollintegrierter Teil eines Mitgliedstaates. Die EG-Verträge sowie Richtlinien und Verordnungen gelten daher unmittelbar, soweit nicht ausdrücklich Ausnahmen vereinbart wurden. Das gilt selbstverständlich auch für alle die Vollendung des Binnenmarktes vorantreibenden Regelungen. Die jeweilige Metropole kann für die UD wie für jede beliebige kontinentaleuropäische Region Mittel aus dem EG-Regional-‚ Sozial- und Agrarfond beantragen. Hierhin gehören die vier französischen überseeischen Departements Guadeloupe (incl. des französischen Teils der Insel Saint Martin/Sint Maarten), Guyane, Martinique, Réunion, die portugiesischen Archipele der Azoren und Madeira sowie die zu Spanien gehörigen Kanarischen Inseln und die auf marokkanischem Territorium liegenden Enklaven Ceuta und Melilla.

In Brüssel, Paris, Madrid und Lissabon herrscht Einigkeit, daß es sich hier schlicht und einfach um europäische Regionen wie Bayern, die Normandie oder die Toskana handelt, auch wenn sie vor Afrika, in der Karibik oder im Indischen Ozean liegen. Eurozentristisch wird als Besonderheit und ggf. Schwierigkeit dieser Regionen ihre »Position der Entfernung« und ihre »Insellage« definiert. »Entfernt« sind diese Gebiete jedoch nur, wenn man sie als Wurmfortsatz Europas betrachtet und behandelt! — und nicht als Teil ihres geographischen Umfeldes, mit europäsichen Augen also statt mit karibischen oder afrikanischen. Und nur in von solcher Sichtweise deformierten Hirnen konnte der absurde Ausdruck »tropisches Europa« entstehen, der diverse EU-Texte schmückt.

In 37 Jahren EG- bzw. EU-Integration hat sich der Abstand zwischen den französischen UD und der EG immer weiter vergrößert. Auch genügten zwei Jahre EG-Zugehörigkeit, um auf den Azoren und Madeira »nachteilige Auswirkungen auf die Produktion in Landwirtschaft, Viehzucht und Industrie« zu haben. [6] Diesen Abwärtstrend verschärft der Binnenmarkt. Und der Ausgangspunkt für die Talfahrt liegt schon beängstigend niedrig. Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf siedelt die UD wie selbstverständlich am Armutszipfel der EG-»Regionen« an: es liegt in den französischen UD und den Kanarischen Inseln bei zwischen 40 und 50% des EG-Durchschnitts, auf Madeira und den Azoren sogar nur bei 55% des portugiesischen Landesdurchschnitts, d.h. bei ca. 15% des EG-Durchschnitts! [7] Einem durch Verwaltung und Tourismus wasserkopfartig aufgeblasenen Tertiären Sektor (zwischen 65% und 82% des ESP) steht ein total verkümmerter Primärer (zwischen 6% und 14% des ESP) und Sekundärer Sektor gegenüber. In Réunion erhält ein Viertel der Bevölkerung, d.h. 55.000 Haushaltungen, das sogen. »Wiedereingliederungsgeld« (RMI). [8] Endemische Arbeitslosigkeit — zwischen 23 % und 37%, unter Jugendlichen sogar zwischen 51% und 60% — vertreibt immer mehr Bürger in die Metropolen, wo sie als Billig-Lohnkräfte die schmutzigsten Arbeiten ausführen. So leben in Guadeloupe und Martinique 340.000 bzw. 330.000 Menschen, während mehr als 500.000 Bürger dieser Gebiete nach Frankreich ausgewandert sind. Für die Azoren kommen auf 250.000 Einwohner sogar 800.000 Auswanderer!

Die Preise liegen z.B. in den französischen UD im Durchschnitt um 40% höher als in Frankreich. Beamte erhalten als Entfernungszuschlag — wem fiele da nicht das sogenannte »Buschgeld« ein, das nach dem DDR-Anschluß Beamten der BRD bei Abordnung in die »neuen Bundesländer« gezahlt wird — eine Prämie in Höhe von 53% des Grundgehaltes der Metropole. »Zum Ausgleich« liegt der garantierte Mindestlohn (SMIC), an dem sich u.a. die Höhe der Arbeitslosenhilfe und die Höhe des Wiedereingliederungsgeldes (RMI) orientieren und der nur die lokale Bevölkerung betrifft, 20% unter den Sätzen in der Metropole! Ein gelungenes Beispiel von »Vollintegration«!

Für die hohen Preise ist z.T. die Einbeziehung in die EG direkt verantwortlich.
Aufgrund der obligtorischen »EG-Präferenz« dürfen Nahrungsmittel wie z.B. Soja, Rindfleisch, Gemüse, Milchprodukte nicht aus der »Region«, etwa Venezuela oder Brasilien, eingeführt werden, so daß zum Handicap der kolonial strukturierten, monokulturellen Landwirtschaft noch das zweite Handicap langer und teuerer Transportwege aus Europa hinzukommt. Wegen der Zwangsausrichtung auf EG und Metropole entfallen nur 2% bzw. 3,4% bzw. 11% des Handels von Guyane, Martinique oder Guadeloupe auf die Nachbarstaaten. Réunion importiert aus Europa mehr als 10 mal, Martinique 19 mal soviel wie es dorthin exportiert! Die Abhängigkeit ist also total.

Wie wirkt sich nun der Binnenmarkt der EU auf diese letzten Kolonien aus? Auch hier ist nach dem jeweiligen Status zu unterscheiden.

Für die ÜLG gilt:

Er verschärft ihre Konkurrenz zu einem Teil der AKP-Staaten und anderen Dritte-Welt-Ländern um den Zugang zum EU-Markt, da sie aufgrund geographischer Lage und Kolonialgeschichte z.T. auf dieselben Produkte beschränkt sind (Bananen, Zucker, Kaffee, soweit sie in tropischen Regionen liegen). Erinnert sei z.B. nur an den Streit um die sogen. »EU-Banane«, der v.a. Frankreich auf Kosten der lateinamerikanischen »Dollar-Banane« einen bevorzugten Zugang zum EU-Markt zu verschaffen sucht, was bei dem deutschen Bananen-Fresser-Volk aufgrund seiner bisherigen Einfuhrprivilegien ebenso wie bei den mittelamerikanischen Produzenten, die hier in ihrem Lebensnerv getroffen sind, auf hartnäckigen Widerstand stößt.
Eine Klage z.B. der BRD-Bananen-Importeure vor dem Europäischen Gerichtshof wird immer wahrscheinlicher.

Der Binnenmarkt bringt außerdem die schwachen Wirtschaften der ULG in verschärfte Konkurrenz zu den unvergleichlich effizienteren, produktiveren Industrien sowie Handels- und Vertriebsstrukturen der EG-Mitgliedstaaten, da Art. 132 EWG-Vertrag bestimmt, daß sich der Handel zwischen den Mitgliedstaaten und den ULG nach denselben Prinzipien zu vollziehen hat wie derjenige zwischen den ULG und der jeweiligen Metropole. Volle Gegenseitigkeit im Ring also zwischen Fliegen- und Schwergewicht, d.h. daß Gewinner und Verlierer von Anfang an feststehen!

Ein weiterer Punkt betrifft die Freizügigkeit.

Am 12. Dezember 1990 entschied der Europäische Gerichtshof, daß jeder Freiberufler oder Selbstständige, der sich in einem der ULG niederlassen will, dazu berechtigt ist, falls er Bürger der EG ist. Diese Freizügigkeit gilt allerdings nur für potentielle Arbeitgeber, nicht für ihre Haut als Arbeitnehmer zu Markte tragende Menschen! Damit erschien das Gespenst an der Wand, im Zuge der Realisierung des Binnenmarktes gegenüber geschäftstüchtigen, kapitalkräftigen, besser ausgebildeten Europäern sozial ins Abseits zu geraten. Diese befürchtete, erneute Welle — diesmal europäischer — Kolonisierung hat inzwischen an Kraft und Umfang gewonnen.

Für die ÜD sind die Auswirkungen noch gravierender. Als integrierte Bestandteile der jeweiligen Metropole ist ihre volle Einbeziehung in den Binnenmarkt unausweichlich, kein Schlupfloch schützt sie vor der lückenlosen Anwendung aller EG-Verordnungen, vor dem Fallen aller Wirtschafts-, Steuer- und Handelsgrenzen, vor dem viel gepriesenen »freien Wind der Konkurrenz«.

Z.B. müssen in den UD die bisher geltenden, lokalen Einfuhrsteuern auf alle auf die Inseln verbrachten Produkte abgeschafft werden, da sie einer EG ohne Binnengrenzen widersprechen und angeblich »Konkurrenzverzerrungen« zugunsten der UDS darstellen! In der Tat schützten sie lokales Kleingewerbe, Handwerk und Handel, die ohne diesen Schutz wohl kaum Überlebenschancen haben, wogegen ihr beschütztes Fortbestehen wohl keinen europäischen Multi in seiner Existenz gefährdet! Darüberhinaus bildeten diese Steuern die wichtigste Einnahmequelle (bis zu 90%) der lokalen Verwaltungen für den Unterhalt von Schulen und Krankenhäusern etc.

Das Karussel des »Ausverkaufs« hat begonnen, sich zu drehen. Abschreibungsfirmen und Immobilienspekulanten bieten finanzkräftigen europäischen Kunden Grundstücke, Wohnungen und Terrains für Hotels steuerbegünstigt, durch z.B. den französischen Staat subventioniert und womöglich schlüsselfertig incl. »qualifiziertem europäischem Personal« als Kapitalanlagen zum Kauf an, während den Einheimischen unter dem Vorwand ihrer schlechten Ausbildung nur noch die glänzende Karriere des Liftboys und Zimmermädchens winkt. Die Gewinne werden selbstverständlich »repatriiert«. Nicht einmal die lokale Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion profitieren vom Touristenstrom, weil sie preislich mit Großproduzenten aus EU oder Japan (!) nicht konkurrieren können. Genau diese Befürchtung hatte der Jugendliche aus Guadeloupe in seinem Leserbrief zum Ausdruck gebracht. Andere europäische Unternehmen, auf Firmenaufkäufe und -vermittlungen spezialisiert, wenden sich flächendeckend per Anschreiben oder Anzeige an Kleinhändler, um sie zum Verkauf an europäische Interessenten — Diskretion garantiert — zu animieren.

Die Pleiten kaum konkurrenzfähiger, lokaler Kleinbetriebe lassen die ohnehin schon schwindelnde Arbeitslosigkeit und die Emigration weiter ansteigen. Der Widerwille gegen die EU-Integration steigt und drückt sich in bis zu 90%igem Boykott der Wahlen zum Europa-Parlament aus. Deswegen sah sich die EG gezwungen, spezielle Hilfsprogramme für die UD aufzustellen, die auf die Phantasienamen »POSEIDOM« (für die französischen ÜD), »POSEICAN« (für die Kanarischen Inseln) und »POSEIMA« für Madeira und die Azoren) hören. Doch wird dadurch der für den politisch bewußten Teil der Bevölkerungen unerträgliche Zustand nur noch verschärft, wirtschaftlich am Tropf der Metropolen zu hängen und auch die letzte Hoffnung auf selbstbestimmte, eigenständige wirtschaftliche und soziale Entwicklung, integriert in die regionale Umgebung und nicht in eine tausende Kilometer entfernte EU, endgültig schwinden zu sehen.

Denn die UD als vorgeschobene Posten der »Festung Europa« stellen nicht mehr nur einen Fremdkörper in ihrer regionalen, z.B. karibischen Umgebung dar, sondern sind versprengte »Mini-Festungen«, wo die Menschen, und infolgedessen ihre Bewegungsfreiheit, in drei Klassen eingeteilt werden: an der Spitze die selbsternannten »Herrenmenschen« der EU, die weder der Visapflicht noch sonst irgendwelchen Beschränkungen unterliegen; darunter Geschäftsleute, Politiker und andere »nützliche«, zu Vermehrung von Handel und Profiten beitragende Bewohner der karibischen Region, denen Visa im beschleunigten Verfahren ausgehändigt werden; als »Bodensatz« die einwanderungsverdächtigen »Nutz«- und Arbeitslosen aus Lateinamerika und der Karibik, die schlicht und einfach fern zu halten sind. [9] Andernorts, in Melilla, wird für 500 Mio Dollar die »ausländersichere Grenze 2000« erprobt: jeder Eindringling wird durch seismischen Radar ausgemacht, erscheint als roter Punkt auf einem Videoschirm der nächsten Polizeistation und kann längstens dreißig Sekunden später dank einer eigens dafür entlang der Grenze gebauten Straße festgenommen werden.

Mancher mag sich fragen, ob in den Chefetagen von Politik und Wirtschaft denn überhaupt ein Interesse daran bestehen kann, die letzten Kolonien zu behalten. Schließlich sind die Märkte klein, die Unterstützung durch Subventionen, Finanzhilfen und Zugriff auf EU-Fonds teuer. Der Schlüssel zur Beantwortung dieser Frage ist nicht auf der Ebene der kurzfristigen Interessen, sondern auf der der langfristigen, strategischen Perspektiven zu suchen.

Bekanntlich verfolgt die EU das Ziel — vor allem mit dem Binnenmarkt und der Wirtschafts- und Währungsunion —‚ ihre Position in der innerimperialistischen Konkurrenz zu den USA und Japan zu stärken, ja diesen möglichst den Rang abzulaufen. In diesem Kontext bedeuten die letzten Kolonien für die EU unschätzbare Trümpfe.

  1. In wirtschafllicher Hinsicht unterhält die EG mit ihren letzten Kolonien neben Off-Shore-Finanzzentren (z.B. auf verschiedenen britischen Antillen-Inseln) auf oder in unmittelbarer Nachbarschaft von allen Kontinenten »Exportschaufenster« für Marketing, Verkauf und Kundendienst von Industrieprodukten »made in Europe«. Die letzten Kolonien ermöglichen ihr »Präsenz vor Ort«. So preist z.B. Guadeloupe seine Industrie-, Handels- und Freihafenzone in einem Hochglanzprospekt mit folgenden Worten an: »Guadeloupe nimmt eine strategische Position ein, um in der Karibik eine Plattform zur Redistribution europäischer Produkte zu entwickeln. Als europäische Region in Amerika ist es in der Lage, Produkte mit Ursprung in der EG zu verteilen und für deren Unterhalt und Kundendienst zu sorgen. Gleichzeitig kann es Produkte der Karibik sammeln, weiterverarbeiten und nach Europa und dem Rest der Welt versenden«. [10] Ein großer Vorteil beim Kampf um Weltmarktanteile.
  2. Die neue Konvention über das Nutzungsrecht der Meere, die den jeweiligen Anrainerstaaten eine 200-Meilen-Zone entlang ihrer Küste zur ausschließlichen Nutzung vorbehält, vervielfacht aufgrund der über die Ozeane verstreuten UD und Regionen die Gebiete, die der EU zur Verfügung stehen. Allein Frankreich erhielt dadurch die drittgrößte Meereswirtschaftszone der Welt! Und diese Nutzung betrifft nicht nur den Fischfang, sondern auch den Abbau von Meeresbodenschätzen, falls er sich mit dem technologischen Fortschritt in Zukunft profitträchtig betreiben lassen sollte ... Die ausschließliche Meeresnutzungszone der ULG gehört zwar nicht zum Territorium der EU. Doch besitzt die Gemeinschaft eine Art ersten Zugriff oder Vorkaufsrecht für dort gefischten Fisch. Und aufgrund des Prinzips der Nicht-Diskriminierung haben die Firmen aller Mitgliedsstaaten gleichberechtigten Zugang auch zu diesen exklusiven Nutzungszonen der ULG einiger Mitgliedstaaten, wenn es um den Abbau von Meeresbodenschätzen geht. Was das konkret bedeutet, läßt sich ermessen, wenn man bedenkt, daß allein das aus ca. 120 Inseln und Atollen bestehende Französisch-Polynesien im Südpazifik sich über eine Meeresfläche von der Größe Europas — von der Bretagne zum Ural und vom Nordkap bis Sizilien — erstreckt.
  3. Die von der EG angestrebte Rolle als wirtschaftlich-politische, d.h. imperialistische Großmacht setzt darüber hinaus eine führende Position in der Beherrschung und Anwendung der Spitzentechnologien voraus. Eine solche ist nach Überzeugung der Führungseliten in Wirtschaft, Politik und Forschung nicht denkbar ohne eine Beherrschung der Weltmumtechnologien und Präsenz im Weltraum. Da die EG allen flotten Sprüchen vom »tropischen Europa« zum Trotz nicht in der Nähe des Äquators liegt, leistet auch da eine Kolonie unschätzbare Dienste: Französisch-Guyana mit der Weltraumstation Kourou. Von dort aus werden die Produkte westeuropäischen Erfindergeistes, die unter dem Dach der Europäischen Raumfahrtbehörde (ESA) von den Raumfahrtindustrien der Mitgliedstaaten, der Schweiz und Norwegen entwickelt werden, jetzt und in Zukunft in den Weltraum gefeuert: die Trägerraketen Ariane 4 und 5, der Raumgleiter Hermes, das Raumschiff Columbus, die angeblich zivilen, aber selbstverständlich auch militärisch genutzten (z.B. von den USA während des Golfkrieges und der Somalia-Intervention) Beobachtungs-Satelliten Spot-1, Spot-2 und Spot-3, die rein militärischen Spionage-Satelliten Helios-1 [11] und Helios-2.Von dort aus wollen sich die Mitgliedstaaten auch ein großes Stück des profitablen Geschäftes mit dem Transport kommerzieller Satelliten auf ihre Umlaufbahn ergattern. 15 bis 20 solcher Transporte fallen nach Expertenschätzungen weltweit jährlich an. Kourou allein hat eine Kapazität von 9 Starts pro Jahr, steht aber bei weitem nicht allein als Anbieter da. Vor allem die USA, aber auch Rußland und China kämpfen erbittert mit um die Beute. [12] Doch nicht nur um »big money« geht es bei der Raumforschung und -technologie, sondern auch um die Möglichkeit, den Trikont aus der Luft zu kontrollieren, Rohstoffreserven, Ernteumfang, Wanderungsbewegungen, klimatische Katastrophen vorauszusagen, zu beobachten und das Wissen Abhängigkeit schaffend einzusetzen. [13] Nicht von ungefähr beschlossen daher die Außen- und Verteidigungsminister der WEU (Westeuropäische Union) am 26.6.1991, ein Zentrum zur Auswertung (militärischer) Satelliteninformationen einzurichten, dessen Aufgaben sich auf Abrüstungskontrolle sowie Beobachtung von Krisen und Umwelt erstrecken sollen. [14] Und, last not least: 30% der Ergebnisse dieser angeblich rein zivilen Raumfahrtforschung sind auch militärisch von Nutzen, [15] wie der Golfkrieg gerade auch den nach einer EU-»Sicherheitsunion« strebenden EU-Politikern und -Militärs ins Gedächtnis gerufen hat. Eine imperialistische Macht auf dem Wege zur Weltmacht wird auf solche Pluspunkte nicht leichtherzig verzichten, auch wenn sie dafür einige Subventionen hinblättern muß!
  4. Der Golfkrieg und der Bürgerkrieg in Jugoslawien haben in den Augen der Brüsseler EU-Kommission, der Regierungen der Mitgliedstaaten und Chefetagen von Wirtschaft und Banken einmal mehr gezeigt, daß die entscheidende Schwäche der Union hinsichtlich ihres Supermachtanspruches darin liegt, daß sie noch über keine gemeinsame Sicherheitspolitik und über keine gemeinsamen militärischen Instrumente verfügt. Das wiegt zu einem Zeitpunkt, wo nach dem Zerfall der ehemaligen UdSSR angeblich eine »neue Weltordnung«, sprich eine Neuverteilung der weltweiten Führungsrollen erfolgt, besonders schwer. Der Maastrichter Vertrag vom Dezember 1991 über eine »Europäische Politische Union« bedeutet den ersten, unumkehrbaren Schritt in diese Richtung. Und da zu den militärischen Attributen einer Supermacht trotz geänderter »Bedrohungsszenarien« auch weiterhin und unabdingbar die Verfügung über Atomwaffen gehört, stellen der ehemalige Präsident der EG-Kommission, Delors, und der Präsident der französischen Nationalversammlung, Seguin, und der französische Europa-Minister, Barnier, inzwischen öffentlich Erwägungen an, daß die französische Atomstreitmacht der Europäischen Union dienstbar gemacht werden könnte, [16] (was unabwendbar auch eine Beteiligung der BRD daran bedeuten würde!). Wer »Atomwaffen« sagt, muß natürlich auch »Atomtests« sagen, wie der neugewählte französische Staatspräsident Chimc am 13. Juni 1995 wieder mit Eklat bestätigte. Dafür wiederum ist ein von den USA unabhängiges Testgelände von Nöten, für das ebenfalls eine Kolonie, französisch-Polynesien, herhalten muß. 175 Tests (41 atmosphärische, 134 unterirdische) sind dort seit 1966 durchgeführt worden. Selbstverständlich ohne die Bevölkerung von Französisch-Polynesien, die Maohis, jemals zu fragen, ob sie als Versuchskaninchen dienen wollten. Und ebenso selbstverständlich, ohne im Geringsten auf ihre Proteste und die der südpazifischen Staaten zu reagieren. »Das Atomtestzentrum auf Moruroa und das Raumfahrtzentrum Kourou in Guyana sind absolut notwendig für den Erhalt unseres technologischen Niveaus und, darauf fußend, der Kohärenz unseres Verteidigungssystems«, wurde Generalstabschef J. Lacaze, von 1989 bis 1994 Europa-Abgeordneter, im März 1985 in »Le Monde diplomatique« zitiert. So sah das auch die EU auf dem Wege zur Supermacht.
  5. Schließlich kommt den letzten europäischen Kolonien strategisch insofern große Bedeutung zu, als die EU mit ihnen sozusagen über natürliche, fest verankerte Flugzeugträger und Militärbasen in allen Weltmeeren verfügt, die gleichzeitig als vorgeschobene Posten und Rückzugsgebiete fungieren können.
    Wer die Bedeutung der über den Globus verstreuten US-Militärbasen für ihre weltweite Interventionsfähigkeit kennt, kann die Bedeutung dieser Gebiete für die Union abschätzen, insbesondere zu einem Zeitpunkt, wo die Errichtung von »Rapid Reaction Forces« unter dem militärischen Dach der WEU (Westeuropäische Union, soll militärischer Arm der EU werden) in Angriff genommen wurde. Deren Kern ist die ca. 50.000 Mann umfassende deutsch-französische Truppe, die inzwischen um Kontigente anderer Mitgliedstaaten erweitert wurde. In diesem Zusammenhang sind sowohl die französischen UD und ULG als auch u.a. die Falklandinseln und die Azoren zu nennen. Letztere, die in Lajes einen großen amerikanischen Luftstützpunkt, auf Flores eine französische Raketentestbasis und in Ponta Delgada einen NATO-Hafen beherbergen, wurden bereits ungefragt in mehrere Kriege einbezogen; in den Yom-Kippur-Krieg (Luftbrücke für Israel), den Falkland-Krieg (Zwischenstation für die englische Flotte) und den Golfkrieg (Nachschub und Auftankstation für die US-Luftflotte).

Insgesamt wird damit deutlich, daß ohne fortdauernden Kolonialismus die Ziele des imperialistischen EU-Projektes nur unter sehr erschwerten Bedingungen realisierbar sind. Militär- und Polizeirepression — es sei nur an die Kämpfe in Neu-Kaledonien ab 1984 und, anläßlich der jüngsten Atomtests, in Polynesien erinnert — erwarten daher diejenigen, die in den letzten Kolonien für ihre soziale Befreiung und politische Unabhängigkeit kämpfen.

Letzte Denkbl...

[1lendépandans, 12.2.1989

[2Vgl. Roland-Gosselin, Yves: Une nouvelle phase d’association des PTOm à la CEE. Le Courrier ACP-CEE, Nr. 125, Jan.-Febr. 1991

[3EWG-Vertrag, Art. 133, Ziff. 3

[4Dekret Nr. 54-1020 vom 14.10.1954, zitiert in: Les Nouvelles de Tahiti, 1.3.1991

[5EWG-Vertrag, Art. 131, 2. Absatz

[6EP. Entschliessung zu den Gemeinschaftsprogrammen zugunsten der autonomen portugiesischen Inselgebiete vom 14.4.1989, Amtsblatt C 120, S. 321

[7EP, die bereits zitierte Entschließung vom 14.4.1989

[8Le Monde, 3.1.1992

[9Plein Droit, La revue du GISTI, Juli 1990, 48

[10Chambre de Commerce et d’Industrie de Pointe-à-Pitre, Prospect »La Guadeloupe ... votre tremplin en Caraibe. Complexe Euro Caribéen d’Activités de la Guadeloupe.«

[11Le Monde, 15.1.1995 und 8.7.1995

[12Le Monde, 14.6.1991

[13Dialog, Nr. 16, Januar-Februar 1991

[14VWD-Europa, 28.6.1991

[15Der Spiegel, 25.2.1991

[16Z.B. FAZ, 6.1.1992; Le Monde, 7.1.1992; Le Monde, 12.1.1992; FAZ, 14.1.1992; Le Monde, 11.8.1995 u.a.