Klaus Neundlinger

Apologie der Erstarrung

Die Gesichtspunkte der Eiszeit ermangelten nicht einer gewissen Größe. Der Mensch wurde nicht so sehr nach seiner Leistung geschätzt als vielmehr dem Vertrauen nach, das auf ihn (in ihm) gehäuft lag. Das ist kein unfreier Standpunkt. Das Gefühl der Freiheit wird gemeinhin weniger geschätzt als das der Sicherheit und der Übereinstimmung. Das Lebensgefühl jener Menschen äußerte sich in dem Wissen um die Mitgliedschaft in einem Gesamtkörper, der in seinem Haupt, gut oder schlecht, frei war.

Bert Brecht [1]

Distanz als Härte

Die innere Sicherheit, die über eine „gereifte“ und zu sich selbst gekommene nationale Identität demonstrierte Stärke nach außen, und die Notwendigkeit, auf dem Altar der Weltgeschichte unausgesetzt Opfer zu bringen: Auf diesen drei „Fundamenten“ baut Österreichs zur Zeit am heftigsten diskutierter Philosoph Rudolf Burger seine Analysen auf. Scheinbar mobilisiert er dabei abseitige, distante Kräfte, inszeniert seinen Nationalismus und Militarismus als auf- und abgeklärte Haltung, aus dem jenes „notwendige“ Instrumentarium hervorgeht, das der dem kühlen Kommentator ebenbürtige Staatsmann zur Regierbarkeit der unreifen Massen einzusetzen hat. Ist aber, so könnte man dem entgegenhalten, das Modell des national verfassten Staates als Antwort auf die sozialen und ökonomischen Transformationen nicht längst ausgehöhlt? Hat nicht längst und immer schon der Prozess der Liberalisierung die territoriale Verfasstheit ökonomischer und sozialer Strukturen aufgelöst? Besteht das Wesen des Kapitalismus nicht darin, jene Grenzen, die sich seiner Entfaltung entgegenstellen, zu überschreiten, ja seine eigenen immanenten Grenzen immer mehr zu verschieben? [2] Hat sich der Sinn des Opfers der Eigeninteressen im Lichte der Vernunft der Geschichte nicht grundlegend gewandelt, ist dieser Sinn selbst nicht so abstrakt geworden, dass er nicht mehr von territorialen Maschinen wie der Staatsnation besetzt und redistribuiert werden kann? Wir befinden uns in einer Entwicklung, in der das Opfer als politische Kategorie besonders wichtig zu sein scheint. Deshalb gilt es zu bestimmen, um welche Instanz es sich handelt, die unentwegt ihr Opfer fordert.

Wie sich zeigen wird, folgen die Interventionen, die Burger in den Debatten der österreichischen Zeitungen, Journale und anderer Periodika zum prominentesten der so genannten „Philosophen der Wende“ gemacht haben, [3] aus einer politischen Theorie, die jenseits ihrer Option für den Nationalstaat und einer vom „Begriff des Politischen“ Carl Schmitts ausgehenden Konzeption der Souveränität nur jenes undifferenzierte Außen, jenen steten Kriegszustand ontologisch voraussetzt, durch den die Rede von der repräsentativen Demokratie zur Beschwörung einer gespenstisch leeren Struktur gerät. Komplementär zur symbolischen Auslöschung des Partikularen, des intensiven Werdens gesellschaftlicher Zusammenhänge, rechtfertigt sich diese Option als Distanz, sie vereinnahmt einen Begriff der politischen Rationalität, der aus mehreren Gründen bedenklich ist. In dem zweifelhaften Versuch, den Nihilismus als versteinerte Rationalität noch einmal für die Eliten zu beanspruchen, [4] stellt sich ein solches Denken das wesentliche Problem nicht: das der Machtbeziehungen, die jede Gesellschaft konstituieren, indem sie immer schon die Notwendigkeit der Herrschaft gegenüber allem, was nicht männlich, hart und vernünftig, was allzu romantisch, unreif und im Hegelschen Sinn deshalb auch noch nicht zu sich gekommen ist, voraussetzt.

Deshalb ist es auch notwendig, im Gegenzug den Begriff des Politischen zu erweitern, indem wir unsere Aufmerksamkeit auf das Nicht-Repräsentative lenken, als das, was von Burger als Hysterie diffamiert und dessen soziale und historische Realität von ihm negiert wird. Hysterie zeichnet sich durch ein „zu viel“ an Gegenwart aus, das durch den Hysteriker auf die Gegenstände verteilt wird. In diesem Sinn, meint Gilles Deleuze, gibt es „kaum einen Unterschied zwischen dem Hysteriker, dem Hysterisierten und dem Hysterisierenden.“ [5] Dieser Ununterscheidbarkeit wollen wir nachgehen, weil wir meinen, dass dort die relevanten Probleme für einen nicht-repräsentativen Begriff des Politischen verborgen sind. Den massiven Bewegungen des Ausschlusses, die das Denken Burgers und seine Wirksamkeit exemplarisch im öffentlichen Raum bestimmen, wollen wir das subjektive Vermögen der reflektierenden Urteilskraft entgegenstellen, die im „Widerstand“ und in der Auflehnung gegen eine mittlerweile universell gewordene Unterdrückung durch ökonomische Zwänge und die systematische Diskriminierung von politischen Interessen in verschiedensten Formen einen subjektiven, nicht-repräsentativen Zeichenkosmos entfaltet hat, innerhalb dessen sich das Erhabene, gerade weil es nicht auf die konkrete politisch-historische Situation beschränkt bleibt, als Größe schlechthin, als gegenuniverselle Forderung zu erkennen gibt.

Die „Vereisung“ des eigenen Denkens, die Haltung des Distanziertseins, die ausgehend von einer Parteinahme für Ernst Jüngers angebliche Überwindung des Nihilismus zum Fundament seiner Interventionen in den öffentlichen Debatten wurde, sollte Burger jene Singularität und Unbestechlichkeit sichern, die ihm zufolge entscheidend für den Intellektuellen und die ihm abgeforderte Enthaltsamkeit nach dem Ende der Geschichte ist. Dabei bezieht er sich auf Jüngers entomologische Studien:

Man sagt, Jünger sei einer der größten Entomologen. Er ist es gewiss als Literat. Sein Lieblingsverbum ist betrachten, sein Lieblingsnomen Bild. In diesen Bildern drückt eine Distanz zur Welt sich aus und eine innere Vereisung, die sich nach außen überträgt. Der kalte Blick des Betrachters verzaubert das lebendige Wesen in ein Präparat, und alles Geschehen erstarrt zum Bild. Dem Betrachter Jünger kommt es auf Lagebeurteilungen an, nicht auf Empathie. [6]

Lassen wir zunächst einmal die Frage beiseite, ob sich Lagebeurteilung und Empathie in dieser Schärfe ausschließen. [7] Interessant ist hier nämlich vielmehr, ob es sich bei der kühlen Distanziertheit tatsächlich um eine singuläre, einsame Haltung handelt. Unter Bezugnahme auf Ernst Jüngers biographische Entwicklung weist Burger selbst darauf hin, dass es sich bei der Abkehr vom Lebendigen und der Zuwendung zum erstarrten Bild um eine Form der Selbsthistorisierung handelt. Ich unterstelle der Hommage an Jünger von Rudolf Burger, die er zu dessen 100. Geburtstag verfasst hat, eben dasselbe, indem er durch Jünger als eine heroische und exemplarische Figur des 20. Jahrhunderts hindurch seinen Blick auf das Zeitgeschehen richtet. Im Folgenden möchte ich zeigen, dass die Kälte im Urteil den wesentlichen Entwicklungen der europäischen Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten entspricht und diese legitimiert, anstatt sie kritisch zu kommentieren. Die „Distanz“ des politisch-philosophischen Betrachters ist dabei nicht mehr als eine leere Geste. Die Dichotomie zwischen Vernunft und Empathie, die Burger zur Begründung seiner distanzierten Haltung bemüht, entspringt einer Logik des Scheins, die ihm in seinen Analysen den Blick auf die soziale Realität verstellt.

In einer Fernsehdokumentation über den Begriff des „Gutmenschen“ [8] hat Konrad Paul Liessmann, der den Positionen Burgers sehr nahe steht, diese Logik des Scheins exemplarisch verdeutlicht. Nach einer Sequenz, in der man Bilder der spanischen Exklave Ceuta sieht, die sich auf der marokkanischen Seite der Meerenge von Gibraltar befindet und militärisches Sperrgebiet darstellt, nimmt Liessmann zu Bildern von MigrantInnen Stellung, die in primitiven Booten die Überfahrt von Afrika nach Europa wagen. An dieser Grenze gibt es jährlich viele Opfer zu beklagen, Menschen, die beim Versuch, das spanische Festland zu erreichen, umkommen. Liessmann spricht dann über die „Empathie“, die die ZuschauerInnen angesichts solcher Bilder empfinden würden, doch es sei die „politische Vernunft“, die einer solchen Empathie der „Gutmenschen“ [9] kontrollierend und mäßigend entgegentreten müsse. Implizit unterstellt der Kommentator Liessmann dem/r ZuschauerIn, dass dieseR reflexartig auf Bilder reagiere, die keiner vernunftmäßig erfassbaren Wirklichkeit entsprechen. Anstatt aber den politischen Gehalt der Migration näher zu bestimmen, weicht Liessmann auf Gemeinplätze der Medienkritik aus und reduziert somit die Diskussion auf psychologistische Deutungsmuster. Tatsächlich muss man dem entgegenhalten, dass die BürgerInnen Europas in einem ganz anderen – eminent politischen – Sinn mit der Realität der Migration kaum konfrontiert werden, weil diese als Thema in erster Linie durch rassistische Diskurse von Seiten der Politik und der Medien instrumentalisiert wird. Das ohnehin seltene Erscheinen der mit der Migration verbundenen Schicksale auf den Bildschirmen erzeugt dadurch eher Reaktionen der Abwehr, als dass es zu einer Diskussion um grundlegende Rechte und die Frage nach der Solidarität käme. Die MigrantInnen haben kaum eine Chance, sich in der europäischen Öffentlichkeit Gehör zu verschaffen. Wenn sie dies zustande bringen, dann vor allem aufgrund ihres autonomen politischen Engagements, das immer jenseits der Institutionen ansetzt und deshalb auf massive Hindernisse in der öffentlichen Diskussion stößt, weil arrivierte und kommerzielle Medien sich kaum für die Anliegen von Minoritäten einsetzen. Im Gegenteil, gerade in den österreichischen Medien herrscht eine ungebrochene Kontinuität rassistischer Berichterstattung. An diesem Zusammenhang wird besonders deutlich, wie abstrakt und verzerrend die Unterscheidung zwischen Empathie, also emotionalem, reaktivem Verhalten und politischer Vernunft, also rationaler Entscheidungskraft ist. Den Anliegen der MigrantInnen wird damit a priori das Vermögen, allgemein formulierbare Interessen darzustellen, abgesprochen. Dies spiegelt sich in einer anderen Aussage Liessmanns in der Dokumentation wider, wenn er meint, dass Menschen, die sich in der Flüchtlingsbetreuung betätigen – also solche, die mit der objektiven Realität der Migration konfrontiert sind –, besonders deutlich um die Grenzen des Engagements Bescheid wüssten. Dieser Begriff von Engagement entspricht kommunitaristischen Vorstellungen von sozialer Aktivität. Es geht hierbei darum, besonders schlimme Entwicklungen abzufangen, „Härten“, die durch das System entstehen, auszugleichen, jedoch nicht um politisches Engagement im Sinne von Forderungen, die durch Subjekte und Gruppen erhoben werden.

Betrachtet man diese Ansicht von politischer Vernunft weiter, dann muss man zu folgendem Schluss kommen: MigrantInnen sind keine Menschen, sie haben keine allgemeinen und unveräußerlichen Rechte, da sie entweder ausschließlich Objekte des Mitgefühls oder Objekte des vernunftbegründeten Ausschlusses von der Teilhabe am politischen und sozialen Leben in Europa sein können. Sie werden ihrer Humanität beraubt, insofern sie auf ihr nacktes Leben reduziert bleiben. [10] Die „politische Vernunft“ der europäischen Staaten setzt souverän und durch eine letzten Endes grundlose Entscheidungsmacht, die die souveräne Gewalt außerhalb jeder Rechtsordnung manifestiert, ein Asylrecht oder ein so genanntes „Fremdenrecht“ zur Regelung der Migration ein. Dieses Recht ist ein Gnadenrecht, weil es von politischen Interessen abhängig gemacht wird, und beruht in dieser Lesart – wenn auch nur implizit – nicht auf der Menschenrechtskonvention, sondern im Gegenteil auf einem Ausschlussprinzip, das den nationalstaatlichen Verfassungen zugrunde liegt: der StaatsbürgerInnenschaft. Dieser Mechanismus der Exklusion von der Teilhabe an grundlegenden Rechten, dessen Grund alles andere als rational ist, wird in dem angeführten Statement von Liessmann verschwiegen oder implizit gerechtfertigt. Es ist dies aber das historische Fundament, auf dem die rassistische Migrationspolitik der europäischen Staaten aufbaut und gesetzlich durchgesetzt wurde. Die 1986 von den Regierungen der Europäischen Gemeinschaft vereinbarten Schengener Verträge haben es ermöglicht, das Problem der Migration mit dem der „inneren“ Sicherheit zu identifizieren, was es den rechtsextremen Parteien in ganz Europa erleichtert, rassistische Politik über Forderungen nach Intensivierung des Ausschlusses und die symbolische Konstruktion von homogenen, völkischen Identitäten zu betreiben und damit die Identitätsdiskurse zu besetzen. Ihre Forderungen werden insofern repräsentativ, als sie auf der Basis des strukturellen Rassismus der Europäischen Union gestellt werden.

Viele unabhängige Gruppen bekämpfen deshalb diesen Zustand als „Rechtszustand“, sie setzen sich in ihrer politischen Arbeit nicht nur für die Flüchtlinge und MigrantInnen hinsichtlich ihrer individuellen Schicksale ein, sondern reflektieren auch über mögliche Veränderungen in den Gesetzen, fordern das Wahlrecht für Menschen ohne StaatsbürgerInnenschaft, weisen auf Ungerechtigkeiten in den Verfahren, auf Menschenrechtsverletzungen bei Abschiebungen, auf den Skandal der Schubhaft hin. Institutionen wie der Europarat dokumentieren und analysieren rassistische und demokratiepolitisch bedenkliche Entwicklungen, wiewohl sie konkret wenig Möglichkeiten haben, Einfluss auf die verantwortlichen Parteien oder PolitikerInnen zu nehmen. Dies alles als beschränkte Empathie und karitative Anstrengung gegen die vermeintliche politische Vernunft der Gesetzgebung der europäischen Staaten ausspielen zu wollen, stellt eine Argumentation dar, die die Diskussion entpolitisiert und den rassistischen Ausschlussmechanismen Vorschub leistet.

Tatsächlich ist die „Kälte“ in der Betrachtung weniger kritische Haltung als vielmehr dem sensus communis entsprechend, insofern sie auf der reflexiven Ebene die Abgrenzung des Wirtschaftsraums Europäische Union von anderen geographischen und politischen Räumen widerspiegelt. Die Regierungen sind immer mehr auf die Forderungen nach Zuwanderungsbeschränkung bis zur vollständigen Reduktion eingegangen und haben damit rassistische Diskurse legitimiert bzw. die damit verbundenen Ausschlusspraktiken und die politisch motivierte Gewalt als Normalität zur Grundlage ihres politischen Handelns gemacht. Dies betrifft sowohl die Gewalt rechtsextremer Gruppen (vor allem in Deutschland), als auch die Übergriffe der einzelnen Polizeiapparate, sowie die Rhetorik und die Forderungen der in den Parlamenten vertretenen rechtsextremen Parteien. Plakatives repressives Vorgehen gegen rechtsextreme Gruppen oder Parteien [11] ist als politisches Ablenkungsmanöver zu betrachten, da der Zusammenhang dieser Gewalt mit den verschärften Bestimmungen in der Migrations- und Asylpolitik verwischt wird. Der Widerstand gegen den Neoliberalismus hingegen wird – das zeigen die Erfahrungen von Chiapas, Seattle, Prag, Davos, Stockholm, Salzburg und Genua – nach wie vor mit massiven Polizeieinsätzen und einer entsprechenden medialen Inszenierung tendenziell als „Gefährdung der inneren Sicherheit“ verstanden. Aus der Perspektive der Geschichte Europas gesprochen bedeutet dies aber auch, dass sich der Kontinent fortgesetzt aus seiner historischen Verantwortung stiehlt. Dagegen aufzutreten wäre eine Aufgabe der Intellektuellen, allerdings müssen sich diese, der Geschichtsauffassung Walter Benjamins entsprechend, mit Gruppen von Unterdrückten verbinden, um das Nicht-Vergangene im Gegenwärtigen auszusprechen. Es geht nicht um Distanz in der Betrachtung, sondern um die „blitzhafte Konstellation“, [12] in der Gegenwart und Vergangenheit in einem Bild zusammentreffen. Indigene Gruppen, Angehörige von Minderheiten, UmweltschutzaktivistInnen, ArbeiterInnen, GewerkschafterInnen, BürgerInnenrechtsgruppen treffen trotz größter Unterschiede in ihren Anliegen für einen gefahrvollen Moment zusammen, um Geschichte zu de- oder zu konstruieren. Dies muss man geduldig analysieren, wenn man das subjektive Vermögen, aus dem historische Befreiungsbewegungen entstehen, beurteilen will.

Der Einsatz für eine den Menschenrechten gemäße Asyl- und Migrationspolitik ist deshalb ein wichtiges Element des Nicht-Identischen in Bezug auf den Prozess der „Europäischen Integration“, da er nicht aus dem Gegensatz zwischen Vernunft und Interesse abgeleitet werden kann. Die Vereisung des Denkens dagegen steht – als Figur der symbolischen Auseinandersetzung – in einer starken Affinität zu den vorherrschenden politischen Diskursen. Man kann sogar sagen, dass sie eine der zentralen Legitimationsstrategien der so genannten „Neuen Mitte“ in Bezug auf die Zerschlagung der sozialen Strukturen und die damit verbundene Entsolidarisierung ist. [13] Die Rede von der „Härte“ im sozialen Feld, von der Notwendigkeit von Einschnitten, die Politik der ökonomischen Austerität, [14] der restriktiven Finanzpolitik, produziert ein ganzes Feld von Bedeutungszusammenhängen, die im Prozess der europäischen Integration in politische Programme, Gesetze, Abkommen und Verträge eingeflossen sind. Diese Diskurse haben, das kann man in Österreich besonders gut verfolgen, den Zweck, den systematischen Abbau des Sozialsystems zu verschleiern. Transferleistungen werden nicht als Rechte von Gruppen oder Individuen verstanden, sondern es werden mit den Gesetzesvorlagen ständig Ausnahmesituationen (so genannte „Härtefälle“) konstruiert, welche die Einzelnen zu BittstellerInnen gegenüber einem restriktiven „Geldgeber“ Staat degradieren.

Die Suche nach einer institutionellen europäischen Identität hält Rudolf Burger für gefährlich, wenn damit eine tendenzielle Auflösung der nationalstaatlichen Institutionen hinsichtlich ihrer Entscheidungskompetenzen verbunden ist, da sie ihm die romantische, unaufgeklärte Suche nach der nationalen Identität vor dem modernen bürgerlich-liberalen Staat zu wiederholen scheint. Reife, so lautet Burgers Prinzip der politischen Analyse, erlangt ein Gemeinwesen nur über die Hegelsche Idee des bürgerlichen Staates, aus der die Staatsnation als Resultat eines Mangels hervorgeht, nämlich der tendenziellen Anomie, also der aus den ökonomischen Interessen entspringenden „Gesetzlosigkeit“ der bürgerlichen Gesellschaft. [15]

Die immer wieder geforderte Stärkung des Europäischen Parlaments jedoch, welche diesem echte legislative Kompetenzen gegenüber der Kommission, dem Rat und also auch gegenüber den nationalen Parlamenten einräumte, wäre ein demokratiepolitischer Irrweg. Denn er führte zu einer widersprüchlichen Verdopplung politischer Legitimität, damit zu permanenten Machtkämpfen zwischen den nationalen Parlamenten und der europäischen Parteienvertretung und damit wiederum zu Rechtsunsicherheit und letztlich erratischer Willkürherrschaft, mit leicht voraussehbaren Konsequenzen. [16]

Das Politische wird von vornherein auf nationale, repräsentative Institutionen reduziert, jenseits derer Willkür, Irrationalität und der im „Naturzustand“ vorausgesetzte Kriegszustand herrschen. Konflikte müssen kontrolliert, beherrscht und durch rationale Institutionen unterdrückt werden. Opposition ist gleichbedeutend mit Unreife. Dies führt zu einem Verständnis des Rechts und des Staates, wie man sie vor allem in den Theorien der liberalistischen und der kommunitaristischen angloamerikanischen politischen Philosophie findet. [17] Die Frage, wie sich Macht konstituiert, damit sie zur institutionalisierten Herrschaft wird, wird in diesen Theorien systematisch verdrängt, was zu einem abstrakten, „petrifizierten“ Modell von Gesellschaft und dem möglichen Ausgleich divergierender Interessen führt. Es geht in dieser Perspektive nicht darum, wie sich Interessen konstituieren, ausdrücken und verallgemeinern, sondern wie man sie am effizientesten kontrolliert, verwaltet und unterdrückt. Nicht-repräsentative Interessen werden dadurch der Tendenz nach in das unbestimmte Außen eines schwelenden Kriegszustandes projiziert. Sie „gefährden“ dementsprechend die „öffentliche Ordnung“, und was von den Subjekten oder Gruppen gefordert wird, die solche Interessen lancieren, ist Anpassung und Verzicht, worin sich das Wesen des Gemeinschaftlichen und des darin angelegten Verantwortungsbegriffs ausdrückt.

Dass die Verengung des politischen Spielraums in Bezug auf die Möglichkeit des Ausgleichs von Interessen vor allem darauf beruht, dass die Interessen als nationale definiert werden, scheint in der Abkehr von der Frage nach der Möglichkeit einer Legislative auf europäischer Ebene verdrängt zu werden. Ich halte diese Frage dagegen für das entscheidende Problem in Bezug auf den Integrationsprozess. Wenn man, wie Burger, die Geschichte der europäischen Einigung als eine Reihe von souveränen Entscheidungen männlicher Politiker, deren durch sie repräsentierte nationale Eigeninteressen in erster Linie von ökonomischen Zwängen gezügelt wurden, auffasst, [18] ist eine solche Verdrängungsleistung nur konsequent. Es erscheint dann als geschichtlich notwendig (d. h. vernünftig), dass die maßgebliche Entscheidungskompetenz im Ministerrat verbleibt, denn dort artikulieren sich die Interessen in ihrer zur „politischen Reife“ gebrachten Form: als einheitlich nationale, die einander in einem Gremium zentralisierter Entscheidungsgewalt gegenübertreten. Nicht nur die Gefahr einer Rechtsunsicherheit oder „erratischer Willkürherrschaft“ lässt Burger an einem Europa der Vaterländer festhalten, sondern auch die Faszination für einen Raum souveräner Entscheidungsmacht, durch den historische Größe erst entstehen kann. Die Größe, die sich darin ausdrückt, stellt nichts anderes dar als eine Fortschreibung des Dezisionismus, des Freund/Feind-Schemas von Carl Schmitt.

Dass im Verlauf der europäischen Sozialgeschichte Rechte (vor allem die der LohnarbeiterInnen und der Frauen) gegen die Interessen der Herrschenden und die institutionellen Machtverhältnisse erkämpft worden sind, fällt dabei ebenso aus dem Rahmen der Betrachtung wie die Frage, worauf die ökonomische Prosperität, die von Burger als dynamische Kraft des europäischen Einigungsprozesses veranschlagt wird, mit beruht: auf der Kolonialgeschichte und der fortgesetzten Ausbeutung der Menschen, der Frauen noch mehr als der Männer in Afrika, Asien und Lateinamerika.

Vom steten Krieg

Wie bekannt ist, lautet die Option Burgers seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union auf Aufgabe der Neutralität und Mitgliedschaft bei der NATO. [19] Erstarrtes Denken in unkritisch übernommenen realpolitischen Optionen zeichnet hier die Analyse aus. Der offensichtliche Mangel an Distanz, der Burgers Denken – wie übrigens auch dasjenige des von ihm verehrten Ernst Jünger – kennzeichnet, äußert sich in der Faszination gegenüber der Männlichkeit militärisch-strategischer Zusammenhänge. Ordnung und Sicherheit werden nicht durch Politiker wie etwa Joschka Fischer (den er in einem Kommentar während des Kosovo-Krieges zusammen mit anderen europäischen Politikern einen „rechtschaffenen Idioten“ nennt) hergestellt, sondern durch die strategischen Optionen und die kühle Kriegsführung der Militärs. Denn Ordnung und Sicherheit sind zentrale Begriffe der politischen Vernunft, nach innen wie nach außen. Deshalb zeugt es nicht von Verstand, politisch an der Durchsetzung einer universalen Friedensordnung zu arbeiten, sondern es kommt auf die Frage an, wie sich die Vernunft in politischen Entscheidungen „manifestiert“. Der Analytiker nimmt daran insofern Anteil, als es möglich ist, dass die Reflexion selbst den Gang der geschichtlichen Entwicklung in sich aufnimmt.

In diesen Argumentationen zeichnet sich dadurch eine Rechtfertigung des Krieges in der Art ab, die Kant in seiner berühmten Schrift „Zum ewigen Frieden“ als politischen Moralismus bezeichnet hat. [20] Die Argumentation gegen die Moral als Regulativ für das Politische wird in einer solchen – von Kant kritisierten – Argumentation durch das Erbringen von Gegenbeispielen geführt, und die Position für die Idee eines universalen Friedens wird als Dummheit und unverständige Schwärmerei diffamiert. Solch historisch gelehrte Argumentation bringt es mit sich, dass die Bedeutung des Engagements sich verschiebt. Sie erkennt im Anderen seine moralische „Unversehrtheit“, die aber nur dadurch zu wahren ist, indem sie ihn zwanghaft aus der Geschichte entlässt. Die Schuld beginnt mit der Geschichte und damit auch die Notwendigkeit, sich zu rechtfertigen, sofern man an ihr teilnimmt. Wer nicht teilnimmt, und Österreich als neutrales Land stellt einen Prototypen dieser Nicht-Teilnahme dar, wird als „Trittbrettfahrer der Geschichte“ [21] denunziert. Ganz anders die großen Nationen, repräsentiert durch starke Männer an deren Spitze. So meint Burger, als teilnehmender Analytiker dieser Stärke – aus seiner Position der politischen Klugheit – Rechenschaft über das, was nach dem Nihilismus kommt, ablegen zu müssen, und zwar in Form eines Geständnisses:

Im Rückblick wurde dem Autor deutlich, in welchem Maße sich sein Denken militarisierte, auch im Umgang mit dem philosophischen Erbe, mit Spinoza und vor allem mit Nietzsche. Das ist nicht zu beschönigen, aber zu erklären: als Folge einer allgemeinen Mobilisierung, die teils schon läuft, teils zu erwarten ist. Darauf regieren diese Kommentare, spiegelverkehrt. Denn das Unangenehme ist: Den Anfang machen wie immer die Moral und kollektive Gefühle; am Ende stehen ein fester Glaube (an das Wahre, an das Gute) und der Krieg. [22]

Diese Passage ist erhellend, weil hier über die manifeste historische Gestalt der transzendenten Moral hinaus das symbolische Gefüge der Schuld und des Opfers fortgeschrieben wird. Die Transzendenz bleibt deshalb erhalten, das göttliche Wesen, im Vergleich zu dem nichts Höheres gedacht werden kann, wird durch männliche Vernunft ersetzt. Das Denken ist schuldhaft, es hat sich militarisiert, aber das ist jenseits der Moral zu konstatieren, also nicht zu bewerten. Dennoch, in der Distanz vom Affekt, die hier konstruiert wird, in der Abkehr vom Glauben an das Gute und das Wahre, der den Anderen unterstellt wird, bleibt das Denken Schuld, Mangel und muss deshalb rigiden Oppositionen unterworfen werden.

Die für diesen Zusammenhang entscheidende Trennung ist die zwischen der inneren und der äußeren Sicherheit. Dabei werden viele Übergänge, Differenzierungen und Probleme, deren Reflexion man von einer politischen Analyse erwarten sollte, übersehen, verstellt oder ignoriert. Versuchen wir diese Frage anhand der militärischen Intervention im Kosovo im Jahr 1999 näher zu bestimmen. Worum es Burger geht, ist die Frage, wie der Militäreinsatz von den westlichen Politikern legitimiert wird. Der Militäreinsatz selbst steht außer Frage, insofern er von „kompetenten“ Generälen geführt wird:

... es ist nicht »die Nato« verantwortlich zu machen – die macht ihre Sache als Militärapparat, das heißt als Instrument der Politik, sogar ganz ausgezeichnet, sondern die von mir genannten sozialdemokratischen Regierungschefs ..., [23]

das heißt die „Clintons“, „Blairs“, „Schröders“ und „Jospins“. Die politische Vernunft, an diesem Punkt der Notwendigkeit ihres Handelns, befindet sich in den Händen einiger Vertreter geistig-moralischer Werte. Genau das ist ihnen nach Burger vorzuwerfen. Kurz gesagt, man hat – weil man an „das Gute“ geglaubt hat – zu lange verhandelt, man hat sich zu viel vom Verhandlungspartner gefallen lassen, um letztendlich in einen nicht kontrollierbaren militärischen Konflikt mit diesem eintreten zu müssen. [24] Burgers Gegenvorschlag liest sich wie eine abgeschmackte Reminiszenz an die internationale Politik des Kalten Krieges. Man hätte doch die UÇK aufrüsten, die Flüchtlinge nach Möglichkeit außer Landes bringen und die Grenzen absichern sollen, um dann dem „Unvermeidlichen“ zuzuschauen, bis es vorübergeht. Der Zynismus einer solchen Position wird deutlich, wenn man in Betracht zieht, dass es mittlerweile viele regionale Konflikte gibt, in denen die internationale Politik nicht eingreift, und zwar vor allem deshalb, weil es in diesen Regionen weder strategische noch politische oder ökonomische Interessen zu verteidigen gibt. Von einer konsequenten moralischen Haltung der westlichen PolitikerInnen kann, man denke an den Krieg in Ruanda Mitte der 90er Jahre, in die von Seiten der NATO nicht eingegriffen wurde, nicht die Rede sein. [25] In Somalia fand zwar ein Einsatz statt, der nach dem Tod einiger amerikanischer Soldaten jedoch abgebrochen wurde, ohne irgendein Ziel erreicht zu haben. Die Polemik Burgers gegen die österreichische Neutralität nimmt sich angesichts dieser Zusammenhänge einigermaßen grotesk aus. Sie konstruiert eine geschichtsmächtige Gemeinschaft von Staaten, deren militärische Stärke als Garant einer „Neuen Weltordnung“ fungiert. Wer daran – wie Österreich – nicht teilnimmt, entzieht sich dem geschichtlichen Prozess, um die Illusion historischer Unschuld aufrechtzuerhalten. Die Unterstellung, die Politiker der Nato-Staaten hätten aufgrund der „moralischen Werte“, die sie als Gemeinschaft repräsentieren, einen Krieg begonnen, erweist sich als Projektion Burgers, die es ihm ermöglicht, seine Polemik aufzubauen.

Damit sind die politisch relevanten Probleme codiert und entlang der abstrakten Unterscheidung von „politischer“ (männlicher, im eigentlichen Sinn rationaler) und „moralischer“ (romantischer, noch nicht zu sich gekommener) Vernunft aufgeteilt. Kein Platz kommt in dieser Analyse der Frage der medialen Inszenierung eines militärischen Konflikts zu, wie sie etwa Anton Pelinka in einer Replik auf Burgers Kommentar im Standard einfordert. [26] Daran müsste sich eine Kritik der politischen Vernunft entwickeln, die einsichtig macht, inwiefern die Produktion von Bildern und Meinung politische Interessen mitbestimmt, wie Konfliktlinien erzeugt und „kommuniziert“ werden. Insofern ist ein Detail besonders interessant: Der Presse-Sprecher der NATO Jamie Shea hielt ein Jahr nach dem Kosovo-Krieg in Bern ein Seminar für Wirtschaftsunternehmen ab, in dem er darüber referierte, wie er den Krieg an die Medien und damit an die Öffentlichkeit „verkauft“ hat. [27] Dies ist als integraler Bestandteil des politischen Handelns der Staaten, die den Lufteinsatz verantworteten, zu sehen, und nicht als äußerliches Defizit der demokratischen Strukturen. Demgegenüber nimmt sich die Analyse Burgers reichlich naiv aus. Das Festhalten an der „kompetenten Kriegsführung“ der Nato erscheint angesichts der Informationen, die im Nachhinein – vor allem durch die Rekonstruktionsarbeit kritischer JournalistInnen – an die Öffentlichkeit gelangten, als zweifelhafte Positionierung. Tatsächlich lief von Anfang an auch von Seiten der Politiker (eine besonders bedenkliche Rolle kam in dieser Hinsicht dem deutschen Verteidigungsminister Scharping zu) eine Propaganda, die in den Monaten nach dem Krieg in vielen Details widerlegt wurde. Da das öffentliche Interesse zu diesem Zeitpunkt aber schon stark gesunken war, hatte diese Propaganda zur Legitimation des Einsatzes ihre Funktion erfüllt. Die Meinung, dass die NATO bei dem Einsatz besonders „geschickt“ vorgegangen wäre, enthüllte sich später nicht zuletzt als Resultat der geschickten PR-Arbeit von Jamie Shea. Die implizite Annahme, dass die Militärs von den medialen Strategien unberührt operieren könnten und deshalb gewissermaßen als Leitbild für die Politik fungieren könnten, zeugt von Naivität. Nicht nur, dass die NATO zunächst im Kosovo serbische Panzerattrappen beschoss, auch das Bombardement Belgrads war strategisch schlecht vorbereitet. Man verfügte nur über veraltete Stadtpläne, was unter anderem zur nicht beabsichtigten Zerstörung der chinesischen Botschaft führte. Darüber hinaus wurden Splitterbomben gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt, zivile Opfer als „Kollateralschäden“ verharmlost und das wochenlange Bombardement von Belgrad legt die Frage nahe, ob der Einsatz sich noch auf dem Boden des Kriegsrechts bewegte. [28] Der ausschließlich medial produzierte Mythos eines „chirurgischen“ Krieges war schon im Gefolge des Golfkrieges ins Wanken geraten, stellte sich anlässlich des Kosovo-Krieges aber endgültig als gefährliche Illusion einer überkommenen Technikgläubigkeit heraus. Allerdings wurde diese Illusion von den Medien, die sich diesmal in einer objektiven Position vermuteten, auf der Ebene der Propaganda reproduziert. Andernfalls wäre die öffentliche Meinung in Bezug auf die Legitimität des Krieges während des Einsatzes schon differenzierter und kritischer gewesen. Dies alles konnte man zu der Zeit, als die Kommentare geschrieben wurden, vielleicht noch nicht wissen. Burgers Vorwurf lautet, dass die verantwortlichen Nato-Mitgliedsstaaten, indem sie den Einsatz ohne UNO-Mandat durchführten, ihre Entscheidungen aufgrund der Überzeugung, einer „Wertegemeinschaft“ anzugehören, trafen und deshalb das Völkerrecht verletzten. Allerdings geht aus den beiden im Standard veröffentlichten Texten hervor, dass es den Analysen Burgers an Verständnis für die politische Dimension dieser Zusammenhänge mangelt. In einer nochmaligen Antwort auf Pelinkas Einwände schreibt er:

Gewiß findet unter massenmedialen Bedingungen auch und gerade in einer Repräsentativdemokratie Außenpolitik unter starkem moralisierenden Druck statt, doch das »zwingt« zu gar nichts, es legt nur ein populistisches Verhalten nahe. [29]

Die Vernunft versammelt sich in der unabhängigen Entscheidung souveräner Politiker, die von medialer Darstellung frei gedacht werden muss, oder – wie Burger das ausdrückt:

In einer repräsentativen Demokratie aber gibt es keine demokratische Außenpolitik – und das ist gut so –, sondern nur eine Außenpolitik demokratisch legitimierter und verantwortlicher Funktionäre. [30]

Mit anderen Worten: Es gibt in der Zuspitzung auf politische Entscheidungen keine demokratische Öffentlichkeit, weil im strengen Sinn über den Ausnahmezustand entschieden wird. Es gibt keine differenzierte Auseinandersetzung, die politische Entscheidungen idealiter zu beeinflussen imstande wäre, weil es ein Festhalten an der souveränen Position einer politischen Vernunft gibt, die nur dann repräsentativ ist, wenn sie über den Raum der Auseinandersetzung entscheidet, also außerhalb des Politischen dieses erst zu artikulieren erlaubt. Wer über den Ausnahmezustand entscheidet, entscheidet auch über die Normalität. [31] Eine solche Position, die dem souveränen „Repräsentanten“ die alle Rechtsordnung begründende exklusiv-inklusive Entscheidungsmacht zuspricht, geht mit einer ständigen Denunziation der Öffentlichkeit einher, einer bedenklichen Rede vom „Volk“ als der plebs, einer undifferenzierten und dumpfen Masse. Demokratie heißt also nicht so sehr das Infragestellen der Institutionen und die Auseinandersetzung mit den Formen der Repräsentation durch die „Potenziale konstituierender Macht“, [32] sondern die kalkulierte Herrschaft über die „unkontrollierten“ Affekte der politischen Romantik. In diesem Sinn scheitert die Kritik an der militärischen Intervention an ihren Voraussetzungen, an der Ignoranz gegenüber der Bedeutung der Medien, am Mangel an detaillierter Kenntnis dessen, was während des Krieges wirklich vorgefallen ist, und nicht zuletzt an den groben Vereinfachungen, die uns als politische Analyse präsentiert werden. Die für die Nato-Intervention verantwortlichen Politiker, die „westlichen Führer“, die Burger sie nennt, über die Verwendung des Plurals (die „Schröders“, „Clintons“, „Blairs“, „Jospins“) zu einer Art Typus zu stilisieren, mag bei unsensiblen LeserInnen als „Polemik“ durchgehen, betrachtet man die Zusammenhänge genauer, dann kann man eigentlich nur von haltloser Denunziation sprechen. Demgegenüber hätte ein tatsächliches politisches Engagement andere Ziele verfolgen müssen. Lange vor dem Krieg hätten sich Intellektuelle über ihre Verbindungen mit Universitäten [33] in Serbien schon ein Bild von den Aktivitäten der freien Opposition jenseits der über die Medien bekannten Parteien machen können. Davon ausgehend hätte man Analysen betreiben müssen, in der es um Perspektiven abseits des medialen „Mainstreams“ ging, um Allianzen mit JournalistInnen und Gegendarstellungen des politischen Lebens in Belgrad. Diese Aktivitäten hätten den Krieg nicht verhindert, allerdings sind die Mittel einer kritischen Öffentlichkeit nicht an militärischen Apparaten, den Massenmedien oder dem Einfluss regierender PolitikerInnen zu messen. Es hätte vielleicht genügt, den Schritt der Militarisierung des Denkens nicht zu vollziehen, und man hätte schließlich im Herbst 2000 besser verstanden, wie es einer Gruppe von Studierenden gelang, die serbische Öffentlichkeit mit einem einfachen Slogan so zu transformieren, dass eine friedliche Transformation des politischen Systems möglich wurde.

Nationalismus und Rassismus als Hysterie?

Die „politische Romantik“ scheint auch ein bevorzugtes Analysemuster Burgers zu sein, wenn es um die Entwicklungen der österreichischen Innenpolitik in den letzten Jahren geht. Der auch im Feuilleton seit Mitte der 90er Jahre für seine geistige Vereisung bekannte Denker ließ sich im vorigen Jahr mit einer gewissen Konsequenz von Wolfgang Schüssel, der seine Rolle als Kanzler einer „Koalition mit dem Rassismus“ bei öffentlichen Auftritten immer wieder unter Einsatz familientherapeutischer Phrasen zu verharmlosen versuchte, für dessen „politisches Marketing“ einsetzen. Die Beruhigung der Affekte war angesagt, und so trafen sich mittlerweile zweimal einige Philosophen (darunter Alfred Pfabigan, Konrad Paul Liessmann, Peter Sloterdijk und Rudolf Burger), um mit dem Kanzler bei einem Essen in aller Ruhe die Lage zu besprechen. Indessen hagelte es Kritik von Seiten Burgers für den „Widerstand“ gegen die schwarz-blaue Koalition. Den darin Engagierten wird vorgeworfen, hysterisch auf eine im Übrigen kontrollierbare Situation zu reagieren, es wird ihnen Opportunismus und Geltungsdrang unterstellt. Was aber die wichtigste Prämisse ist: Der „Widerstand“ gegen die Bundesregierung wird auf ein paar KünstlerInnen und ehemalige oder noch aktive SPÖ- und Grün-PolitikerInnen reduziert. Bei Lektüre der veröffentlichten Kommentare von Burger fällt ein Umstand besonders auf: Was sich darin ausdrückt, ist Abstraktheit im schlechten Sinn des Wortes, nämlich der fehlende Bezug zu der scheinbar von ihm beurteilten sozialen Realität. Das Muster der Polemik ist dabei dasselbe, das sich schon in den Angriffen auf die Staatschefs der wichtigsten Nato-Mitglieder entfaltet hat. Es wird weniger darauf geachtet, einen kritischen Bezug zur Realität herzustellen, sondern die Argumentation erschöpft sich in der Deklination zweifelhafter Kategorien, die den Blick auf die Wirklichkeit verstellen. Besonders bedenklich ist dabei, dass die Angriffe mit diffusen Ressentiments arbeiten, in den angeführten Fällen gegenüber der Sozialdemokratie. Sind es also im Fall des Nato-Luftkrieges die „Schröders“, „Jospins“, „Clintons“ und „Blairs“, die zu einem Typus von Politiker aufgebaut werden, gegen den sich der affektgeladene polemische Diskurs entlädt, so müssen im Kontext des Widerstandes gegen die Koalition zwischen FPÖ und ÖVP die „Jelineks“, die „Peymanns“, die „Scholtens“ und die „Einems“ herhalten, [34] um den Generalvorwurf an die GegnerInnen, nämlich deren angebliche Dummheit, zu verdeutlichen. Solch ein diskursiver Akt setzt voraus, dass man sich gegenüber den tatsächlichen Problemen verweigert, also im Verzicht auf eine differenzierte Darstellung mannigfaltige Realitäten symbolisch auslöscht, um an deren Stelle ein leeres Substitut zu setzen, einen imaginären Gegner, den man sich im Voraus zurechtgemacht hat.

Bedenklich, dass ein Intellektueller sich dabei von der Propaganda einer offen rassistischen Partei, der FPÖ leiten lässt. Die Nennung der Namen Scholten, Peymann und Thomas Bernhard als RepräsentantInnen jener KünstlerInnen, die sich der nationalen, völkischen Einheit nicht beugen, diese im Gegenteil noch „besudeln“, erinnert zum einen fatal an die überwunden geglaubte kleinbürgerlich-faschistoide Kritik an der „modernen Kunst“, um anderen lassen sich direkte Bezüge zu der Propaganda herstellen, die die FPÖ vor einigen Jahren gegen so genannte „Staatskünstler“, also Protegés der damals noch staatstragenden Sozialdemokratie betrieb. Auf den entsprechenden Plakaten waren die Namen von Claus Peymann, Elfriede Jelinek und dem damaligen Wissenschafts- und Kunstminister Rudolf Scholten zu lesen. Aussage und Intention der Plakate erinnerte an die nationalsozialistische Propaganda gegen die von ihnen sogenannte „entartete Kunst“.

Das Wiederaufleben des „Völkischen“ als legitimer Kategorie in der Auseinandersetzung um kulturelle, politische und historische Identitäten wird in den Kommentaren Burgers entweder nicht wahrgenommen oder in seiner Gefährlichkeit heruntergespielt. Wie ich schon mehrmals festgestellt habe, scheint es dieses Phänomen für Burger nur als eines der „Unreife“, als eines der unbewussten, überschießenden Romantik zu geben. Konsequenterweise lesen wir dann auch in einem Aufsatz über den „Abschluss der österreichischen Nationsbildung“, wie er zum Problem der nationalen österreichischen Identität steht:

Die Ideologie von der Entstehung Österreichs aus dem Geiste des unschuldigen Opfers, die Viktimisierungsthese, wonach das kleine, schwache Land zu seiner eigenen, wahren Identität erst gefunden habe im männlich-brutalen Akt einer Vergewaltigung durch das starke Deutschland, schuf freilich auch jene wenig erfreulichen, deutlich neurotisch-effeminierten Züge des konzeptuellen Nationalcharakters, die für die ästhetische und moralische Selbstdarstellung der Zweiten Republik so charakteristisch wurden und die jeden ausländischen Beobachter peinlich berühren. [35]

Nicht die Frage, ob nationale Identität an sich ein fragwürdiges Konzept ist, das strukturell und historisch Ausschlüsse produziert und es ermöglicht, innerhalb eines Gemeinwesens grundlegende Rechte einer bestimmten Gruppe vorzubehalten, gerät hier in den Blickpunkt. Was am Charakter der österreichischen Nation „konzeptuell“ ist – also unorganisch, nicht gewachsen, unlogisch –, stellt seinen weibischen Bezug auf den gewalttätigen Akt einer anderen (man darf ergänzen: starken, reifen, vernünftigen und organischen) Nation dar. Wie gesagt, die Kategorien der Identität und der Nation – aus meiner Sicht zwei der fragwürdigsten Begriffe der politischen Geschichte – sind in ihrer Gültigkeit immer schon vorausgesetzt. Deshalb lesen wir auch ein paar Absätze weiter, wie die österreichische nationale Identität von der deutschen Wiedervereinigung profitiert:

Aber jetzt, nach der Konsolidierung der deutschen Nation in Folge der Wiedervereinigung und nach der Integration Österreichs in die Europäische Union, welche die alte Anschlussangst zugleich bestätigt und widerlegt, die noch ältere Anschlusssehnsucht aber – und sie ist das eigentlich Verdrängte der österreichischen Geschichte! – auf höherer, europäischer Ebene befriedigt, hat die österreichische Nationsbildung einen entscheidenden Schritt nach vorwärts, zur Reifung und Normalisierung getan. [36]

Man weiß jetzt, was man unter Normalisierung zu verstehen hat. Der österreichischen „Nationsbildung“ liegt eine „innere Notwendigkeit“ zugrunde, gemäß der sich eine verdrängte Sehnsucht im Beitritt Österreichs zur Europäischen Union erfüllt. Man merkte dies ganz deutlich im Jahr 2000, als der neu amtierende Bundeskanzler Schüssel angesichts der Maßnahmen der übrigen EU-Staaten gegen die Beteiligung einer rechtsextremen Partei an seiner Regierung einen nationalen Schulterschluss ausrief, der einerseits schnell die antieuropäischen Ressentiments für die Koalition instrumentalisierte und andererseits zu einer zensurartigen Mediensituation führte.

Als wichtigstes Instrument des neuen Regierungsstils stellte sich schnell der Druck auf ORF-JournalistInnen heraus. Das Ergebnis war ohne Zweifel eine „reife“, „geeinte“ Nation, die keine „Verräter“ in ihren Reihen duldete und die sich einer eher fassungslosen europäischen Öffentlichkeit gegenüber sah, die sich der – wie gesagt über massiven Druck auf den ORF und die übliche Propaganda der Kronen Zeitung hergestellten – „österreichischen“ Sicht der Dinge nicht anschloss.

Eine der wesentlichen Tendenzen der „Normalisierung“, die nach der Wende von 1989 einsetzte, stellt in Deutschland, aber auch in den meisten anderen Ländern der Europäischen Union, das Ansteigen rassistisch motivierter Gewaltakte gegen MigrantInnen oder Angehörige sozialer Randgruppen – und deren Duldung durch die Bevölkerung – dar. In Deutschland hat das Zurückweichen vor der rechtsextremen Gewalt und deren Instrumentalisierung in den fatalen Diskursen von den „berechtigten Ängsten“ unter anderem dazu geführt, dass 1993 das an sich liberale Asylrecht äußerst eingeschränkt wurde. Die im Rahmen des fortschreitenden Integrationsprozesses durch die Schengener Verträge vorgezeichnete Abschottung Europas von anderen politischen Räumen schuf zusätzlich Argumentationslinien für eine restriktive Migrationspolitik und die sukzessive Aushöhlung der Menschenrechte in den Verfahren derer, die um eine Aufenthaltsgenehmigung ansuchen.

Als am 1. Mai 1999 Marcus Omofuma in einem Flugzeug von Wien nach Sofia starb, weil man ihm bei seiner Abschiebung den Mund so stark verklebt hatte, dass er nicht mehr atmen konnte, war er nicht das erste Opfer des institutionalisierten Rassismus, der die Legislation und die Politik der Europäischen Union in Bezug auf Flüchtlinge und MigrantInnen auszeichnet. In Deutschland und Belgien kamen um jene Zeit Menschen unter ähnlichen Umständen ums Leben.

... ein Nigerianer kam bei der Abschiebung durch die Polizei zu Tode, doch das ist ein Fall für die Gerichte, kein Grund für nationale Hysterie. [37]

Versuchen wir, die rigide Opposition zwischen „funktionierenden Institutionen“ und „nationaler Hysterie“ aufzubrechen. Zunächst einmal hätten sich – wäre, wie Alfred Noll dies formulierte, genügend rechtsstaatliches Bewusstsein vorhanden gewesen – die mit der Abschiebung betrauten Beamten sofort selbst zur Anzeige bringen müssen, was sie nicht getan haben. Dann wären unverzügliche Ermittlungen möglich gewesen. Darüber hinaus hätten sie ebenso ohne Verzögerung suspendiert werden müssen. Dass der zuständige Innenminister Karl Schlögl dies erst auf Grund massiven öffentlichen Drucks tat, zeugt ebenfalls nicht von hohem rechtsstaatlichem Bewusstsein. Eigentlich hätte er neben einer eingehenden Untersuchung gleich seinen Rücktritt bekannt geben müssen, ein Schritt, den Schlögl aus einem fragwürdigen parteitaktischen Kalkül nicht setzen konnte oder wollte. Er war jener Minister, den die Kronen Zeitung und vor allem Jörg Haider immer wieder als Exekutor ihrer rassistischen Forderungen nach Zuwanderungsbeschränkungen hochstilisiert hatten – und er war einer der Politiker in der SPÖ, die sich im Jänner 2000 eine Koalition mit der FPÖ vorstellen konnten. In den Wochen nach dem Tod von Marcus Omofuma gelang es der Kronen Zeitung, zusammen mit der FPÖ das Meinungsklima umzudrehen, indem man angebliche Details aus dem Leben des Toten präsentierte, die ihn in die Nähe des Drogenhandels und des „Asylmissbrauchs“ brachten. Dies genügte, um seinen Tod in den Augen vieler ÖsterreicherInnen zu rechtfertigen.

Der Fall Omofuma ist deshalb kein „akzidenteller“ Todesfall, den man im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens klären könnte. Es geht um die Klärung der politischen Verantwortung, und in dieser Hinsicht muss man die Proteste der African Community, die von ÖsterreicherInnen unterstützt wurden, verstehen. Die African Community kann in Burgers Begrifflichkeit nicht als politisches Subjekt erscheinen, weil die Auseinandersetzung sich nur um das Urteil der Nation über sich selbst dreht. Deshalb erscheint der Protest Burger als Hysterie einiger österreichischer Intellektueller oder Gruppen, und nicht als Ausdruck politischen Engagements in Zusammenhang mit dem strukturellen und offenen Rassismus in Österreich, mit dem die MigrantInnen zu leben haben. In diesem präzisen Sinn steht der Tod von Marcus Omofuma im Kontext einer medialen Inszenierung von Rassismus gegenüber MigrantInnen aus Schwarzafrika, die als Gruppe über Jahre gezielt in die Nähe von Kriminalität und Drogenhandel gerückt wurden. Gleichzeitig wurden in der Wiener Stadtzeitung Falter immer wieder Zeugenaussagen über gewalttätige Übergriffe von Polizeibeamten veröffentlicht oder von unabhängigen Organisationen dokumentiert. Am 27. Mai 1999 (und dann noch einmal im September, also im Vorfeld der Nationalratswahlen) kam es dann zu der berüchtigten „Operation Spring“. Tage zuvor hatte die FPÖ in der Kronenzeitung ein ganzseitiges Inserat mit dem Titel „Polizei machtlos gegen 1000 Nigerianer“ geschaltet, worin noch einmal die imaginäre Verbindung „Afrikaner – Drogendealer“ hergestellt wurde. Die Polizei stürmte daraufhin ein Wohnheim der Caritas und nahm Dutzende Afrikaner wegen Verdachts auf Drogenhandel fest. Die Prozesse selbst, die immer noch (ohne öffentliches Interesse) geführt werden, basieren auf dem Kronzeugenprinzip, was bedeutet, dass die Urteile nicht aufgrund von Beweisen, sondern aufgrund von Aussagen eines afrikanischen Zeugen, dessen Identität im Gerichtssaal durch das Tragen eines Helms unkenntlich gemacht wird, gefällt werden. [38]

Dazu muss man auf Aussagen von FPÖ-PolitikerInnen vor allem während des Wahlkampfes zurückkommen, von der bekannten Parlamentsrede von Helene Partik-Pablé, in der sie von „den Afrikanern“ behauptete, sie sähen nicht nur anders aus, sondern „sie sind auch anders, und zwar sind sie besonders aggressiv“. Von ihr stammte auch die Forderung nach der so genannten „A-Card“ (von ihr verharmlosend als Austria-Card bezeichnet), einer Identifikationskarte für „Ausländer“ (also in Wirklichkeit Ausländer-Card), die deren lückenlose Kontrolle ermöglicht, was nichts anderes bedeutet als eine stigmatisierende Kennzeichnung und eine drastische Einschränkung von BürgerInnenrechten. [39] Dazu kamen die Plakate, die mit Parolen wie „Stopp der Überfremdung“ recht ungeniert an der Sprache des Nationalsozialismus anschlossen, phantastische Erzählungen des Spitzenkandidaten Thomas Prinzhorn von Hormonpräparaten, die vom Gesundheitsamt gratis an „Ausländer“ abgegeben würden und die Infragestellung des Asylrechts durch dessen unmittelbare Assoziation mit seinem „Missbrauch“.

Die Funktion, die Burger vor allem zusammen mit Liessmann in diesem Zusammenhang übernommen hat, bestand darin, abstrakte Polemiken gegen imaginäre Gegner zu führen, und somit zu verhindern, dass sachliche Diskussionen auf Basis sozial- und politikwissenschaftlicher Forschung geführt würden. Für das Feuilleton der österreichischen Zeitungen schien dies als „Standpunkt“ zu genügen. Dort galt es offensichtlich, repräsentative Debatten abgeschirmt von der sozialen Wirklichkeit derer, die nicht repräsentiert werden sollen, zu entfalten. Insofern ist auch kritisch zu hinterfragen, warum sich in dieser Diskussion Burger und Liessmann auf der einen Seite und Figuren wie Elfriede Jelinek oder André Heller auf der anderen Seite gegenüber stehen. Denn letztendlich führen sie, das bewiesen einmal mehr Hellers und Jelineks Reden auf der Kundgebung der Demokratischen Offensive vom 16. März 2001, ein und denselben exklusiven Diskurs. Heller bemühte sich, die „Schande“ der Regierungsbeteiligung der FPÖ von der durch ihn verteidigten „österreichischen Kulturnation“ fernzuhalten, indem er sich in Aufzählungen jener berühmten KünstlerInnen erging, die aus der Hauptstadt Wien stammen, während Jelinek die antisemitischen Äußerungen Jörg Haiders im Wahlkampf für den Wiener Landtag mutatis mutandis als „ungustiöse Rülpser“ darzustellen versuchte. In beiden Fällen liegt eine diskursive Entpolitisierung der angesprochenen Problematiken vor, die sich durch die meisten Reden der Großkundgebungen seit dem „Lichtermeer“ 1993 zieht. Diese steht in scharfem Kontrast dazu, dass in Österreich seit Jahren verschiedenste Gruppen von Minderheiten für ihre Anliegen kämpfen, ohne jedoch die gleiche mediale Präsenz genießen zu können wie die angesprochenen KünstlerInnen. (Viele SchauspielerInnen, SchriftstellerInnen und SängerInnen setzen ihr symbolisches Kapital für Organisationen wie SOS-Mitmensch ein, ohne jemals zur politischen Dimension eines solchen Handelns vorzustoßen). Die Großkundgebung vom 16. März 2001 stellte hier einen Wendepunkt dar, da neben der politisch uneindeutigen Parole „Gesicht zeigen! Stimme erheben!“ auch eine konkrete Forderung im Zentrum stand: „Wahlrecht für alle“, also der Ruf nach Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle in Wien lebenden Menschen, getragen von der als Mitveranstalterin auftretenden Wiener Wahlpartie. Erstmals wurde im Vorfeld der Kundgebung – nach langen Diskussionen – auch darauf geachtet, VertreterInnen von Minderheiten als RednerInnen einzuladen, damit diese als politische Subjekte den Raum der Sichtbarkeit besetzen konnten.

Solche Bewegungen werden von Burger nicht einmal in Ansätzen wahrgenommen, sie existieren in seiner Analyse einfach nicht, was ihrer symbolischen Auslöschung gleichkommt. An der Forderung nach dem kommunalen Wahlrecht wird jedoch deutlich, dass solch ein grundlegendes Recht [40] durch Gruppen, die davon ausgeschlossen werden, gegen die strukturelle Diskriminierung öffentlich erkämpft werden muss. Es bedurfte des Einsatzes vieler Menschen, um über Plakate, Aktionen, Veranstaltungen und Publikationen den öffentlichen Raum für dieses Thema jenseits der Institutionen zu besetzen. [41] Es sei hier nur die engagierte Arbeit eines einzelnen Aktivisten erwähnt, der wochenlang sämtlichen verantwortlichen SPÖ-Funktionären im strengen Sinn des Wortes ins Gewissen redete. Die vielen Anrufe, die die zuständige Stadträtin und andere PolitikerInnen von ihm erhielten, hatten den Zweck, diese an abgegebene Versprechen bzw. programmatische Formulierungen zu erinnern. Die Tatsache, dass das Wahlrecht bis dato noch nicht geändert wurde, verdankt sich dem erwähnten Umstand, dass die repräsentative Politik den rechtsextremen Forderungen seit dem Ende des Kalten Krieges kein politisches Handeln entgegensetzte und so in einem Kernbereich wie der Demokratiepolitik in symbolischer Hinsicht kaum noch initiativ werden kann. Diesen Stillstand thematisierte f um ihn bei seiner virtuellen Identität zu nennen, in den Telefonaten mit der Wiener Sozialdemokratie. Er entwickelte in diesen Wochen, indem er immer wieder mit Ausreden konfrontiert war, eine äußerst konsequente Argumentation für das kommunale Wahlrecht, eine Wunschmaschine, die er in Form eines permanenten feedbacks an die Verantwortlichen anschließt. Dabei versucht er bewusst, einen Raum der möglichen Verhandlung politischer Interessen zu öffnen, indem er seine Identität mit „Teil der Neuen Zivilgesellschaft“ umschreibt, also nicht im Namen einer bestimmten Organisation zu sprechen vorgibt, sondern nur eine demokratiepolitische Forderung konkret formuliert und konkrete Antworten verlangt. Wenn das Wahlrecht in Kraft tritt, können die davon betroffenen Gruppen auch in anderen Bereichen legitime Interessen wirksam durchsetzen. An der Formulierung solcher Forderungen arbeiten seit Jahren auch engagierte Intellektuelle, die selbst MigrantInnen sind. So geht Ljubomir Bratic in seinen Analysen des österreichischen politischen Systems und vor allem der Sozialpartnerschaft von der strukturellen Diskriminierung der migrantischen ArbeitnehmerInnen durch das „Ausländerbeschäftigungsgesetz“ aus, das diese seit den Zeiten, in denen sie noch „Gastarbeiter“ genannt wurden, benachteiligt. WelcheR österreichische Intellektuelle hätte in den letzten Jahren, als gerade das Prinzip der Sozialpartnerschaft immer mehr in Zweifel gezogen wurde, einen solchen Standpunkt eingenommen? Im Gegenteil, bereitwillig ließen sich die Feuilletonisten auch hier die Begriffe und Perspektiven von Jörg Haider vorgeben, dem es vor allem darum ging, den demokratischen Konsens aufzuweichen und entgegen seiner eigenen Rhetorik seine Partei zur dritten Proporzpartei zu machen. Wenn den deklarierten GegnerInnen der FPÖ etwas vorzuwerfen ist, dann nicht Hysterie, sondern die Ignoranz gegenüber der sozialen Realität derer, für die sie sich einsetzen. Diese Kritik wird ebenfalls, offensichtlich ohne dass Burger davon Kenntnis hätte, seit längerem innerhalb des so genannten Widerstands gegen die Koalition zwischen FPÖ und ÖVP geführt.

Es verschafft den nachträglich Empörten ein gutes Gewissen, einen moralischen Surplus, parasitär an einer Gestalt wie Haider gewinnen sie durch die Aufregung über ihn ein wenig Statur – moralische Empörung ist, wie Marshall McLuhan sagte, jene Strategie, die selbst Idioten Würde verleiht. Für sie plant man ein »Haus der Toleranz.« Denn gesellschaftspolitisch ist Aufarbeitung unmittelbar identisch mit »Verdrängung«, nicht ihr lösendes Gegenteil. Sie bedeutet nicht mehr und nicht weniger als die Durchsetzung eines politisch korrekten Sprachkodex in der öffentlichen Rede, d.h. sie schafft erst jene Tabus, die Haider dann frivol skandalisierend durchbricht, durch seine »ludistische Rhetorik« [...]. [42]

Was hier als Tabu diffamiert wird, ist nichts anderes als die in den 80er Jahren eingeleitete (um Jahrzehnte verspätete), in ihrer Wirksamkeit beschränkte Diskussion der Kontinuitäten des Antisemitismus als gesellschaftlichen Phänomens. Erinnern wir an das Tabu, das Haider 1991 als Landeshauptmann von Kärnten brach, als er von der „ordentlichen Beschäftigungspolitik im Dritten Reich“ sprach, oder an das Tabu, das er brach, als er 1995 bei einer Rede vor ehemaligen Mitgliedern der Waffen-SS deren Gesinnung lobte, an der sie „gegen jeden Zeitgeist“ festhalten würden. Die diskursiven Formationen, in die sich diese Aussagen einreihen, weisen auf eine lange Tradition des christlichen, später deutschnationalen, nationalistischen und schließlich nationalsozialistischen Antisemitismus hin, dessen Aufarbeitung (auch als Auseinandersetzung mit dem Faschismus) eine beständige politische Forderung bleibt.

Im Wahlkampf für den Wiener Landtag im März 2001 versuchte Haider schließlich, jenen Antisemitismus, der gerade zu Beginn der so genannten „Sanktionen“ gegen die am 4. Februar 2000 angelobte Bundesregierung wieder mehr als sichtbar wurde, politisch zu nutzen. [43] Neben Angriffen auf den amerikanischen Wahlkampfberater Michael Häupls („Greenberg von der Ostküste“) lancierte er in seiner Rede vor versammeltem Parteivolk am Aschermittwoch eine Beleidigung an den Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, Ariel Muzicant, indem er ihn in einem Wortspiel mit seinem Vornamen verhöhnte. Es sollte überflüssig sein, hinzuzufügen, dass dies eine der Praktiken darstellte, die vor allem Goebbels in den 20er Jahren bei Reden vor NSDAP-Mitgliedern verwendete, um jene Rhetorik des Antisemitismus, die später in der Vernichtung von Millionen Juden enden sollte, zu verbreiten und so das symbolische Feld zu besetzen.

Wem zu solchen Zusammenhängen nicht mehr einfällt, als von „Tabus“ zu fantasieren, die eine imaginierte Gemeinde von politisch korrekten Empörten geschaffen habe, der versteht entweder nicht viel von der Funktionsweise dieser Rhetorik, oder er bedient sich – aus welchen Gründen auch immer – der Argumentationsfiguren der neuen Rechten. Wer könnte Zweifel darüber hegen, dass es in der Rhetorik Haiders um nichts Anderes geht, als darum, Tabus zu brechen, jedoch nicht solche, die von irgendeiner Gruppe geschaffen worden sind, sondern solche, die den demokratischen Grundkonsens artikulieren? Wer nur einigermaßen aufmerksam die Diskussion um die antisemitische Aussage über Ariel Muzicant verfolgt hat, wird bemerkt haben, dass in dieser Hinsicht das Ziel erreicht wurde. Es konnte in den Kommentaren, Debatten und Diskussionen kein Konsens mehr darüber hergestellt werden, dass es sich bei dieser Aussage tatsächlich um eine antisemitische gehandelt hat. Vielmehr wurde der Konsens auf eine vage, äußerst bedenkliche Ebene verschoben. Am Ende hieß es, man könne diese Aussage als antisemitisch bezeichnen, weil viele Leute sie als solche „empfinden“ würden. Das Urteil wurde also von konkreten historischen Zusammenhängen abgeschnitten und entpolitisiert. Ebenso verstellt man den Zusammenhang, wenn man davon ausgeht, es handle sich nur um „Worte“, denen keine Taten folgen würden. [44] Dem ist entgegenzuhalten, dass es etwa während des rassistischen Nationalratswahlkampfes der FPÖ 1999 in Wien 80 dokumentierte gewalttätige Übergriffe gegen Juden gegeben hat. Auch in den Wochen nach Haiders „Aschermittwochrede“ stieg die Zahl der Drohanrufe bei der Israelitischen Kultusgemeinde signifikant an.

Aufgabe von Intellektuellen zusammen mit den Medien wäre es hingegen, einer solchen Verletzung demokratischer Grundsätze und der in ihr angelegten revisionistischen Geschichtsauffassung klare Grenzen zu setzen. In Österreichs Zeitungen dagegen scheint man es zu bevorzugen, wenn ein so „brillanter Analytiker“ wie Rudolf Burger andere Menschen immer wieder als Idioten bezeichnet, egal um welchen Zusammenhang es sich handelt. Seine eigenen politischen Standpunkte sind mittlerweile auf entpolitisierte, subjektive Geschmacksurteile reduziert:

Diese Regierung ist mir in ihren ideologischen Elementen unsympathisch. [...] Ich halte diese Koalition für unerfreulich, aber für durchaus »legitim« [...] Meine Verachtung für den so genannten »Widerstand« ... ist dadurch nur gestiegen ...

Die Form eines solchen Urteils ist einmal mehr das Geständnis, und als solche dem entgegengesetzt, was wir zu Beginn als subjektives Vermögen der Urteilskraft beschrieben haben. Die Geste, mit der hier eine Mannigfaltigkeit an Bewegungen pauschal entwertet wird, gleicht eher der Rede des Großinquisitors, [45] der zwanghaft die Menschen vor ihrer Freiheit, für die sie angeblich nicht reif sind, bewahren muss. Es entspricht der Arroganz eines sich repräsentativ gebenden Intellektuellen, die ganze abstrakte Schuld des Denkens auf sich zu nehmen, um das, was sich seinem Verständnis verschließt, als Wirklichkeit und mögliche Erfahrung aus diesem Denken a priori auszuschließen. Sich den Mangel, der dadurch entsteht, als Tugend anzurechnen, treibt ihn von selbst in die teils heftig akklamierte Isolation.

[1Bert Brecht: “Monarchie”. In: Schriften zur Politik und Gesellschaft. Frankfurt a. M.: Suhrkamp 1967, S. 3.

[2Vgl. G. Deleuze: “Kontrolle und Werden”. In: Unterhandlungen 1972 – 1990. Frankfurt a. M.: Suhrkamp 1993, S. 246.

[3„Wende“ ist der Begriff, der von Wolfgang Schüssel zur Legitimation der Koalitionsregierung mit der offen rassistischen FPÖ geprägt und von den Medien als solcher übernommen wurde.

[4„Die Stunde des aktiven Nihilismus ist vorüber, er hat seine Zeit gehabt. Heute ist er selbst schon ein europäisches Kulturgut, vielleicht das einzige, das zu verteidigen sich lohnt: gegen seine sekundäre Aufladung mit Sinn durch eine kokett dekonstruktive Ästhetik.“ R. Burger: In der Zwischenzeit. Adnoten zu Politik und Philosophie. Wien / New York: Springer 1996, S. 5.

[5G. Deleuze: Francis Bacon – Logik der Sensation. München: Fink 1995, S. 35.

[6„Die Kunst der Schleife“. In: R. Burger: In der Zwischenzeit. Adnoten zu Politik und Philosophie, S. 93

[7Lassen wir auch die Frage offen, ob die Bezugnahme auf den Entomologen Ernst Jünger nicht wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Verfasstheit der allgemeinen Begriffe “Bild” und “Blick” vorwegnimmt. Die Sache würde wesentlich anders aussehen, wenn man die Formen der Betrachtung etwa ausgehend vom Werk des Entomologen Jean-Henri Fabre rekonstruieren würde, der seine Forschungen in der Provence, also in lebendigen Zusammenhängen betrieb. In der Bezugnahme Burgers werden die Insekten zuerst als aufgespießte Stücke einer Sammlung beschrieben und dann mit Spielzeugsoldaten verglichen, was nicht unbedingt auf eine distanzierte Haltung des Betrachters schließen lässt, sondern eher auf regressives Verhalten in Form von Allmachtsphantasien.

[8Diese Dokumentation wurde von Andreas Gruber im Jahr 2000 im Auftrag des ORF gedreht und im Rahmen der Sendung kreuz + quer ausgestrahlt.

[9Gutmensch ist im Übrigen ein Ausdruck, den auch Hitler in “Mein Kampf” zur Diffamierung seiner politischen Gegner benutzte.

[10Vgl. G. Agamben: Homo sacer. Il potere sovrano e la nuda vita. Torino: Einaudi 1995.

[11Der deutsche Bundeskanzler Schröder sprach von einem “Aufstand der Anständigen”, es ging in der öffentlichen Auseinandersetzung mit der rechtsextremen Gewalt letztlich nur um ein Verbot rechtsextremer Parteien.

[12Vgl. W. Benjamin: Das Passagen-Werk. Gesammelte Schriften V.1. Frankfurt a. M.: Suhrkamp 1982, S. 576f.

[13Vgl. W. Fach: “Staatskörperkultur. Ein Traktat über den »schlanken Staat«”. In: U. Bröckling / S. Krasmann / T. Lemke: Gouvernementalität der Gegenwart. Studien zur Ökonomisierung des Sozialen. Frankfurt a. M.: Suhrkamp 2000, S. 110-130

[14Das diesem ökonomischen Begriff zugrunde liegende lateinische Wort austeritas bedeutet “Strenge” oder “Härte”.

[15Vgl. R. Burger: „»Ein herrlicher Sonnenaufgang« oder Die Tugend und der Terror“. In: Abstriche. Vom Guten. Und Schönen. Im Grünen. Wien: Sonderzahl 1991, S. 37-59, ders.: „Patriotismus und Nation“ In: Überfälle. Interventionen und Traktate. Wien: Sonderzahl 1993, S. 49-61 und ders.: „In der Zwischenzeit“. In: In der Zwischenzeit, S. 29-44.

[16R. Burger: „Vae neutris! Determinanten der europäischen Integration in österreichischer Perspektive“. In: In der Zwischenzeit, S. 22.

[17Vgl. A. Negri/M. Hardt: Die Arbeit des Dionysos. Materialistische Staatskritik in der Postmoderne. Berlin: ID-Archiv 1997, S. 70-124.

[18R. Burger: „Vae neutris! Determinanten der europäischen Integration in österreichischer Perspektive“. In: In der Zwischenzeit, S. 9-23.

[19Ebd., S. 28. Diese Option zeichnet sich schon früher ab, in der Kritik an der Anerkennungspolitik des damaligen Außenministers Alois Mock zu Beginn der Balkankriege 1991. Auch in jener Situation hatte Burger nur Verachtung für die Neutralität übrig, was in seinem starren Festhalten an der dialektischen Methode notwendig zu einer NATO-Mitgliedschaft führen musste, da in seiner Analyse die Europäische Union über keine eigenständige Außenpolitik verfügt Vgl. “Kriegsgeiler Kiebitz”. In: Überfälle. Interventionen und Traktate, S. 42.

[20I. Kant: Zum Ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf. In: Schriften zur Anthropologie, Geschichtsphilosophie, Politik und Pädagogik. Erster Teil. Werke, hg. v. W. Weischedel, Band XI. Frankfurt a. M.: Suhrkamp, S. 191-251.

[21R. Burger: „Vae neutris! Determinanten der europäischen Integration in österreichischer Perspektive“. In: In der Zwischenzeit, S. 26.

[22In der Zwischenzeit, S. 5. Es kann hier leider nicht ausgeführt werden, inwiefern Burgers Interpretation der Philosophie Spinozas vollkommen verfehlt ist.

[23R Burger; „Nicht »das Volk« hat die Ultimaten gestellt“. In: Der Standard, 3./4./5. April 1999, S. 39.

[24R. Burger: “Der Dämon des Guten”. In: Der Standard, 30. März 1999, S. 31.

[25Vgl. P. Conesa: „Die neue Welt-Nutzen-Ordnung“. In: Le Monde diplomatique, März 2001, S. 3. Solche regionalen Konflikte gibt es in Westafrika, Zentralasien, Indonesien und Osteuropa.

[26A. Pelinka: “Die Stunde der wahren Empfindungen”. In: Der Standard, 1. April 1999, S. 33.

[27Vgl. Carlotte Walser: „The Ultimate PR-Challenge. How to sell a conflict.“ In: Der Standard, 30. März 2000.

[28Die Organisation Human Rights Watch warf der Nato unter der Berufung auf den Artikel 8 der Genfer Konvention zumindest Verletzung des humanitären Völkerrechts vor (Erklärung vom 7. 2. 2000). Darüber hinaus stellte auch die OSZE in einem Bericht vom 6. Dezember 1999 fest, dass erst ab dem Beginn des Nato-Einsatzes die willkürlichen Hinrichtungen durch serbische Milizen im gesamten Gebiet des Kosovo anstiegen. Dies wurde in den westlichen Medien auch lange nach dem Konflikt nie in seiner ganzen Schärfe hervorgehoben.
Vgl. S. Halimi/D. Vidal: „Ein Jahr danach – Hintergründe eines humanitären Unternehmens“. In: http://www.friwe.at/jugoslawien/vornach/4_lemo.htm

[29R. Burger: „Nicht »das Volk« hat die Ultimaten gestellt“. In: Der Standard, 3./4./5. April 1999, S. 39.

[30Ebd.

[31Vgl. G. Agamben: Homo sacer. Il potere sovrano e la nuda vita, S. 17-35.

[32Vgl. A. Negri / M. Hardt: Die Arbeit des Dionysos. Materialistische Staatskritik in der Postmoderne, S. 125-181.

[33Ein Beispiel dafür wäre die Initiative “Äquidistanz”, die im März 1999 von Lehrenden der Universität Wien und der Akademie der Bildenden Künste ausging und über eine Vernetzung von Personen in Österreich und im ehemaligen Jugoslawien unabhängige Standpunkte im Konflikt zu etablieren versuchte.

[34R. Burger: Brief an Franz Vranitzky vom 9. Jänner 2001, erschienen als: „Kann nur hoffen, dass Schüssel bald intelligentere Gegner bekommt“. In: Der Standard, 27./28. Jänner 2001, S. 39.

[35R. Burger: „Zeit der Reife“. In: In der Zwischenzeit, S. 54

[36Ebd., S. 55.

[37R. Burger: „Romantisches Österreich“. In: Der Standard, 11./12. Dezember 1999, S. 39.

[38Zur Zweifelhaftigkeit dieses Prinzips, das etwa in Italien seit den 80er Jahren in den Mafia-Prozessen und letztlich auch in den politischen Prozessen der so genannten Aktion „mani pulite“ angewandt wurde, vgl. C. Ginzburg: Der Richter und der Historiker. Der Fall Adriano Sofri. Berlin: Wagenbach 1991.

[39Ähnliche Forderungen wurden auch in anderen Ländern Europas erhoben, etwa Anfang 1997 in Frankreich, wo ein rigides Meldesystem für MigrantInnen und die so genannten Sans papiers eingeführt werden sollte, was damals durch massive Proteste verhindert werden konnte. In Deutschland ist ein ähnlicher Kontrollmechanismus unter dem Namen „Residenzpflicht“ wirksam.

[40Das allgemeine und gleiche Wahlrecht wird in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte unter Artikel 21 als Menschenrecht deklariert. Das bedeutet, dass konsequenterweise das Wahlrecht für MigrantInnen auf nationaler Ebene gefordert werden muss, ebenso wie die “Legalisierung” der ohne Aufenthaltstitel in Österreich lebenden Menschen, da diese jeder möglichen Form von Ausbeutung und Gewalt schutzlos ausgesetzt sind.

[42R. Burger: „Romantisches Österreich“. In: Der Standard, 11./12. Dezember 1999, S. 39.

[43Die Spekulationen über eine vermeintliche „konzertierte“ Aktion der „Sozialistischen Internationale“ sind bekannt. Darüber hinaus wurden die USA und dann vor allem Israel von Seiten Österreichs immer wieder für ihre Haltung gegenüber der Beteiligung der FPÖ an der Bundesregierung kritisiert.

[44Vgl. dazu G. Deleuze/F. Guattari: „20. November 1923 – Postulate der Linguistik“. In: Tausend Plateaus. Berlin: Merve 1992, S. 105-154.

[45F. M. Dostojewski: „Der Großinquisitor“. In: Die Brüder Karamasow. Frankfurt a. M.: Insel 1986, S. 423-454. Ich verdanke diesen Hinweis C. Kobald.